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Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzverwalter soll möglicherweise kontrolliert werden Nach Meinung eines Rechtsverfolgungspools sollte ein Prüfer eingesetzt werden, um Geldströme zu kontrollieren. Vom Pool wird der Vorwurf erhoben, dass Schäden durch den Insolvenzverwalter entstanden seien. Anleger sollen getäuscht worden sein, behauptet der Rechtsverfolgungspool in seiner Presseerklärung. Der Rechtsverfolgungspool vereinigt etwa 20 Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen, die Ende Oktober 2007 einen Antrag auf Einsetzung eines Sonder-Insolvenzverwalters gestellt haben. Es soll untersucht werden, ob gegen den Insolvenzverwalter und andere am Insolvenzverfahren beteiligte Personen – einschließlich staatlicher Stellen – Schadensersatzansprüche bestehen.
Dabei geht es auch um Treuhandgelder, die nach Ansicht des Rechtsverfolgungspools nicht dem Insolvenzverwalter zustehen, sondern einzelnen Anlegern unmittelbar. Außerdem soll ein Sonder-Insolvenzverwalter überprüfen, ob übermäßig Gebühren abgezogen und Kosten veranlasst worden sind. Diese Position soll mit einem deutlichen zweistelligen Millionenbetrag zu Buche schlagen; es ist von Euro 30 Mio. die Rede. Konkret geht es zu einem geringen Teil auch um Gebühren, die der Insolvenzverwalter Schmitt in einer Vorabrechnung fordert.
Die Mitglieder des Rechtsverfolgungspools befürchten, dass sie wegen bedenklicherweise erteilter Aufträge und fragwürdiger Transaktionen selbst Existenz gefährdende Schäden erleiden werden. Denn sie haben voraussichtlich als Mitglieder der Entschädigungseinrichtung (EdW) für etwaige Mehrbeträge einzustehen.
In der Presseerklärung fordert der Rechtsverfolgungspool zudem ein massiveres Vorgehen des Insolvenzverwalters gegen die englische Brokerfirma MAN International Ltd..
Quelle: Handelsblatt Online vom 25. Oktober 2007, Fonds Professional vom 25. Oktober 2007
26. Oktober 2007 (Hartmut Göddecke)
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