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Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzverwalter wehrt sich gegen Vorwürfe

Die öffentliche Ankündigung eines Rechtsverfolgungspools, einen Sonderinsolvenzverwalter einzusetzen um Finanzflüsse zu kontrollieren, blieb nicht ohne Folgen. Insolvenzverwalter Schmitt nimmt Stellung zu entstandenen Kosten und getroffenen Entscheidungen.

In seiner Pressemitteilung vom 02. November 2007 erklärt Schmitt, dass zur Zeit nur die Vergütungen in seiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter bei Gericht beantragt worden wären und der von den Anleger stark bestimmte Gläubigerausschuss bei den Abstimmung einbezogen worden sei. Allerdings lässt die Presseerklärung die Vermutung zu, dass gegenüber den Mitgliedern des Gläubigerausschusses ein höherer Stundensatz gezahlt wird, als es dem Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entspricht. Nach Ansicht von Schmitt sei das nicht rechtswidrig und würde auch in anderen Insolvenzfällen so vorgenommen werden.

 

Weil die Daten der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH unbrauchbar waren, seien diese aufzuarbeiten gewesen, was nach Ansicht von Schmitt zu Recht an eine externe Stelle vergeben worden sei. Die Kosten dafür seien durchaus gerechtfertigt, weil damit die Prüfung von Betrügereien einher gegangen ist.

 

Auch dem Einwand des Rechtsverfolgungspools, man würde nicht mit der richtigen Methode gegen den Wirtschaftsprüfer Puckler vorgehen, tritt Schmitt entgegen. Weil aus dem Verfahren gegen den ehemaligen Wirtschaftsprüfer ein Erlös für alle Insolvenzgläubiger zu erwarten sei, wäre es auch gerechtfertigt, hier in Vorleistung zu gehen. Außerdem wären nach Meinung von Schmitt bessere Chancen gegeben, wenn die Anleger in eigenem Namen direkt vorgehen würden, als wenn die Insolvenzmasse die Klage einreichen würde.

 

 

Quelle: Pressemitteilung des Insolvenzverwalters Frank Schmitt vom 02. November 2007

 

19. November 2007 (Hartmut Göddecke)

 

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