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Phoenix Kapitaldienst GmbH: Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) erhebt von Mitgliedern Sonderbeiträge

Bescheide für die Erhebung von Sonderbeiträgen bei den Mitgliedern der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) als Folge des Anlagebetrugsfalls der Phoenix Kapitaldienst GmbH sind nach Angaben der Bundesregierung Ende Dezember vergangenen Jahres verschickt worden. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (16/7826) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/7549) hervor.

Die Liberalen hatten in der Anfrage darauf verwiesen, dass das Insolvenzverfahren des ehemaligen Finanzdienstleisters Phoenix ins Stocken geraten sei und die EdW daher plane, in einer ersten Tranche 30 Millionen Euro an die 29.300 geschädigten Anleger zu zahlen. Nach Darstellung der Bundesregierung ist die Erhebung von Sonderbeiträgen bei den EdW-Mitgliedern darauf zurückzuführen, dass eine Beschwerde des irischen Großgläubigers Citco Global Custody N.V. den Insolvenzplan für Phoenix blockiert.

 

Bei der Berechnung von Teilentschädigungsbeträgen müssten mögliche "Aussonderungsansprüche der Anleger" zunächst vorsorglich abgezogen werden, weil solche Ansprüche nach geltender Rechtslage nicht entschädigt werden könnten. Die EdW erwarte, dass im Jahr 2008 über rund 6.000 Teilentschädigungen entschieden werden kann, die dann jeweils innerhalb von drei Monaten ausgezahlt würden. Ebenso werde damit gerechnet, dass die Anleger bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung über den Insolvenzplan nicht auf die Insolvenzmasse zugreifen können.

 

Die EdW ermittelt nach Darstellung der Regierung eine Teilentschädigungsleistung pro Anleger, wobei ein "ausreichender Sicherheitsabschlag" berücksichtigt werde. Die regulären Mitgliedsbeiträge der EdW berücksichtigten bereits individuelle Besonderheiten in der Geschäftsstruktur. So seien sie gestaffelt zwischen 0,35 Prozent, 1,1 Prozent und 2,2 Prozent der Erträge aus Wertpapiergeschäften. Der Entschädigungsanspruch sei der Höhe nach auf jeweils 20.000 Euro begrenzt.

 

Nach Aussage der Regierung erwartet die EdW, dass die Schadenssumme im Entschädigungsfall Phoenix von den ihr zugeordneten Instituten vollständig gezahlt werden kann. Anträge auf Befreiung von der Zahlung der Sonderbeiträge seien vereinzelt gestellt worden, heißt es weiter. Zu diesen Anträgen müssten allerdings noch Nachweise erbracht werden. Nach Feststellung des Entschädigungsfalls Phoenix am 15. März 2005 seien 185 Institute aus der EdW ausgeschieden und 167 neue Institute hinzugekommen, teilt die Regierung mit. Sie hält die Erhebung der Sonderbeiträge für alle Sicherungsteilnehmer für "rechtens und in diesem Fall notwendig".

 

Quelle: heute im Bundestag (hib), Nr. 30, vom 01. Februar 2008

 

01. Februar 2008 (Hartmut Göddecke)

 

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