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Phoenix Kapitaldienst GmbH: Entschädigungseinrichtung zahlt nur zögerlich Im Fall der 2005 in Insolvenz gegangenen Phoenix Kapitaldienst GmbH hat die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) bis Mitte dieses Jahres 79 Entschädigungen gezahlt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/9974) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/9847) hervor. Nach Angaben der Fraktion wartet weiterhin die "übergroße Mehrheit der Anleger" bei Phoenix auf Entschädigungszahlungen, während zugleich die Mitglieder der EdW wissen wollten, mit welchen Belastungen sie rechnen müssen. Nach Regierungsangaben hat die EdW gegenüber den Anlegern bei Phoenix zum 30. Juni dieses Jahres 1.122 Bescheide erlassen. Entschädigt worden sei in den Fällen, in denen die maximale Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro habe gezahlt werden müssen.
Bei den der EdW vorliegenden 29.427 Schadensfälle weise eine erhebliche Zahl von Anlegern auf ihre besondere Situation hin. Bei der Vielzahl der Fälle sei es der EdW wegen des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich, Härtefalleprüfungen vorzunehmen. Daher berücksichtige die EdW die angemeldeten Entschädigungsansprüche in der Reihenfolge ihres Eingangs. Den an die Anleger bereits ausgezahlten Betrag zum 30. Juni gibt die Bundesregierung mit 1,38 Millionen Euro an.
Derzeit stünden aus dem Fonds der EdW rund 2,2 Millionen Euro für Entschädigungszahlungen zur Verfügung. Weitere Einnahmen seien aus den am 30. September dieses Jahres fälligen Jahresbeiträgen der EdW zu erwarten. Die Zahl der der EdW zugeordneten Wertpapierhandelsunternehmen hat sich laut Bundesregierung seit Anfang dieses Jahres von 728 auf 766 erhöht. Darin erhalten seien 57 Zugänge und 19 Abgänge.
Zwischen dem 15. März 2005, als der Entschädigungsfall festgestellt wurde, und dem 18. Dezember 2007 hätten 180 Institute die EdW verlassen. Im gleichen Zeitraum seien 191 Institute neu der EdW zugeordnet worden. Unter den 23 Instituten, die seit dem 18. Dezember 2007 aus der EdW ausgeschieden sind, befänden sich fünf Wertpapierhandelsbanken, von denen vier eine Vollbanklizenz erhalten hätten. Von den ausgeschiedenen Instituten gehörten nur zwei zu den größeren Beitragszahlern.
14 Institute hätten im vergangenen Jahr den Mindestbeitrag von 300 Euro gezahlt. Unter den neu zugeordneten Instituten seien zwei Wertpapierhandelsbanken und 55 Finanzdienstleister. Wie hoch die erwirtschafteten Erträge und damit die Beiträge dieser Institute seien, könne derzeit noch nicht beurteilt werden, heißt es in der Antwort. Aber auch Finanzdienstleister gehörten nach der bisherigen Praxis aufgrund hoher Provisionserträge mitunter zu den großen Beitragszahlern.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 24. Juli 2008, Ausgabe 216 25. Juli 2008 (Hartmut Göddecke)
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