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Phoenix Kapitaldienst GmbH: Neue Hoffnung für Phoenix-Geschädigte – Finanzspritze angekündigt Die angekündigte Finanzspritze des Bundes in Höhe von 128 Millionen Euro an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW) ist ein erster Silberstreif am Horizont nach der Phoenix Pleite. Denn nun erscheint das Geltend machen von Ansprüchen gegen die EdW wirtschaftlich erfolgversprechend zu sein. Die EdW haftet den Phoenix-Geschädigten in der Regel für eine Teilsumme von 90 % und maximal € 20.000,00 für Ihre Schäden. Bei Zahlung der angekündigten Unterstützung des Bundes in Höhe von 128 Millionen Euro an die EdW ist die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die EdW wirtschaftlich deutlich aussichtsreicher als zuvor.
Durch den Zusammenbruch der Firma Phoenix Kapitaldienst GmbH wurden im Jahr 2005 tausende Anleger geschädigt. Viele Anleger waren jedoch zunächst beruhigt, da die EdW in der Regel bis zu 90 % ihre Verluste bis zu maximal € 20.000,00 nach dem Einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetz zu erstatten hat.
Nachdem die EdW jedoch Zahlungen über einen längeren Zeitraum nicht leistete, kamen nicht unberechtigte Bedenken auf, ob die EdW über ausreichende Finanzmittel zur Entschädigung sämtlicher Anleger verfügt. Diese Bedenken wurden noch verstärkt, nachdem der EdW durch das Verwaltungsgericht Berlin die Erhebung einer Sonderabgabe zur Steigerung ihrer Finanzmittel an ihre Mitglieder untersagt wurde. Zumindest Teilzahlungen an die Anleger sind nun zu erwarten.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Bei der Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die EdW ist Ihnen die Kanzlei GÖDDECKE gerne behilflich. Denn eine Prüfung erscheint auf Grund der angekündigten Finanzspritze des Bundes nun mehr deutlich sinnvoller als zuvor. Zumindest mit einer teilweisen Erfüllung der durchgesetzten Ansprüche ist zu rechnen.
Quelle: : manager-magazin.de vom 12.12.2008
15. Januar 2009 (Ralf Koch)
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