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Penell GmbH: Anleihegläubiger entsetzt – Sicherheitenloch in MillionenhöheDie Penell-Anleihe vom Frühjahr 2014 schien mit 7,75 % Zinsen attraktiv. Und sie sollte auch sicher sein: Denn die Rückzahlung der Anleihe sollte unter anderem durch den Bestand eines Warenlagers gesichert sein. Beruhigt nahmen die Anleihegläubiger der Penell GmbH zur Kenntnis, dass der Wert des Warenlagers zwischenzeitlich sogar mit ca. 9 Millionen Euro angegeben wurde. Nach einer aktuelleren Prüfung der Werte und des Warenlagers gab es ein mehr als böses Erwachen. Es fehlen etwa 6,5 Millionen Euro.Nach neuen Schätzungen beträgt der Wert des Warenlagers insgesamt nur rund 2,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Es liegt eine ganz erhebliche Unterdeckung vor. Fragt sich, wohin die Waren im Werte von 6,5 Millionen Euro verschwunden sind. Hier liegt als mögliche Erklärung nahe, dass der Wert des Warenlagers nie dem angegeben Wert entsprochen hat.
Wo sollen sonst auch Waren im Werte von 6,5 Millionen Euro plötzlich hin verschwunden sein? Eigentlich sollte ein Sicherheitentreuhänder darauf achten. Ob er wirklich so achtsam war, wie es notwendig war, wird zu überprüfen sein. Hat der Sicherheitentreuhänder Fehler gemacht, so käme unter Umständen seine Ersatzpflicht in Betracht.
Da bleibt eine quälende Frage für die Anleihegläubiger: Wie erhalten sie jetzt ihr eingesetztes Kapital zurück?
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte In dieser scheinbar verfahrenen Situation bietet die Kündigung der Anleihe eine Option. Zwar ist es fraglich, ob nach einer Kündigung eine vollständige Auszahlung möglich ist. Bei Zahlungsunfähigkeit wäre eine rasche Insolvenz der Penell GmbH die Folge. Dann kann ein Insolvenzverwalter aber zumindest rasch feststellen, warum der Wert des Lagers mit ungefähr 6,5 Millionen Euro möglicherweise zu hoch angegeben wurde. In der Folge besteht zumindest die Hoffnung für die Anleger, noch einen Teil ihres angelegten Geldes zurück zu erhalten, bevor der Wert des Warenlagers weiter sinkt.
Quelle: Pressemitteilungen der Penell GmbH vom 03.11.2014, 17.12.2014 und 09.01.2015, (Eigener Bericht)
29. Januar 2015 (Ralf Koch Rechtsanwalt)
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