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Penell GmbH: Investorencall ermutigt Anleihegläubiger aktiv zu werden   

Anleger, die aktiv werden und nicht die Hände in den Schoß legen, können ihren Schaden ersetzt erhalten. Auf diese Faustformel kann man die Aussage bringen, die am 06. März 2015 im Rahmen einer telefonischen Konferenz (= Investorencall) den Anlegern zugerufen wurde. Der Gemeinsame Vertreter der Anleihen (One Square Advisors), der Sicherheitentreuhänder (MSW GmbH) und der Insolvenzverwalter (Dr. Dr. Jan Markus Plathner) klärten über den Finanzskandal Penell im südhessischen Ober-Ramstadt schonungslos auf. Aktive Anleger können dennoch möglicherweise 100 % zurück erhalten.  

Realität und Zahlenwerk stimmten bei Penell schon seit langem nicht mehr überein. Sicherheiten, die man vorgaukelte für die Anleihegläubiger zur Verfügung stellen zu wollen, waren viel geringer und schon lange für die DZ Bank reserviert. Das allerdings waren nicht die einzigen Luftnummern, die bei dem Kabelgrossisten zu Buche schlugen und in denen auch Banken Kenntnisse hatten. Das alles ist der Stoff, um die Finanzinstitute in die Haftung zu ziehen.

 

Penell nicht kapitalmarktfähig

 

Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen MSW, das als Sicherheitentreuhänder für die Anleger eine wichtige Rolle übernahm, führte auch die Prüfung des Warenbestandes ab November 2014 durch. Es erhielt Mitte Dezember 2014 den Auftrag, gutachterlich festzustellen, wie es um das Schicksal des Unternehmens bestellt sei. Schnell wurde den Wirtschaftsprüfern aus Berlin klar, dass es keine Zukunft mehr für das Unternehmen in Ober-Ramstadt geben würde. Eigentlich – so die Aussage des Wirtschaftsprüfers Manthey in der Telefonkonferenz – sei Penell für eine Anleiheemission gar nicht erst reif gewesen.

 

MSW versuchte deshalb sehr schnell für die Anleger der Penell-Anleihe andere Sicherheiten zu finden. Fündig wurden sie bei dem Unternehmen Synchroplus. Die Anteile sollen jetzt den Anlegern dienen. Wie viel sie Wert sind und wer die Anteile jetzt kaufen wird, ist ungewiss. Es scheint jedenfalls schon jetzt so zu sein, dass damit nicht ausreichend Geld in die Kassen gespült werden wird, um die Anleihegläubiger insgesamt vollständig auszuzahlen.

 

Auch eine Grundschuld an dem Betriebsgrundstück dürfte kaum etwas wert sein. Diese Sicherheit hat Kurt Penell der MSW für die Anleger angeboten; sie hat einen Haken: Eine kreditgebende Bank hat schon Platz 1 im Grundbuch und die Anleger sitzen an zweiter Stelle. Was diese Sicherheit wert ist fragen sich jetzt alle Beteiligten. Wohl nicht sehr viel, war jedenfalls in der Telefonkonferenz mit dem Gemeinsamen Vertreter, Sicherheitentreuhänder MSW und Insolvenzverwalter Dr. Plathner vorsichtig taxierend zu hören.

 

Haben Banken verschleiert?

 

Schon früh war bekannt, dass Penell am Tropf von Banken hing und davon loskommen wollte. Das war auch das Interesse der Banken selbst. Aus diesem Grunde wandte sich der Kabelgroßhändler an die Privatinvestoren. Was niemand wusste, war die Tatsache, dass die versprochene Sicherheit, nicht nur an die Volksbank Modau eG versprochen war, sondern auch im zweiten Schritt an die DZ-Bank. Sie sicherte damit ihren Firmenkredit ab.

 

Die Möglichkeit der Anleger, die Sicherheit wirklich zu erhalten, war damit zum damaligen Zeitpunkt gleich Null. Nach dem aktuellen Informationsstand liegen Fakten vor, die darauf schließen lassen, dass die Volksbank Modau eG zu Gunsten der DZ Bank nicht alle Fakten auf den Tisch legten als es darum ging, die Anleger mit dem Prospekt zu informieren. Das Eigeninteresse der Kreditgeber springt damit förmlich ins Auge. Hier können sich Banken nicht ernsthaft hinter dem Feigenblatt „Bankgeheimnis“ verstecken wollen.

 

Bilanztestat mit Sternchen

 

Nicht nur Banken kommen in den Fokus, dass man sie mit Schadensersatzforderungen konfrontieren wird. Denn wirft man den Blick auf die Bilanzen, so stellt man fest, dass das Prüfunternehmen jeweils ein „sauberes Testat“ ausgestellt hat. Hat das Wirtschaftsprüfungsunternehmen TPW nicht genau hingesehen und sich nicht alle Belege und Verträge zeigen lassen? So lautet jetzt die Frage. Sie zufriedenstellend zu beantworten, dürfte dem Prüfer schwer fallen, denn Insolvenzverwalter Plathner gab klar zu erkennen, dass aktuell der Betrieb eingestellt sei und schon seit Wochen das Unternehmen keine Zulieferer mehr gehabt hätte, die ohne Vorkasse Kabel auslieferten. Auch Mitarbeiter, die aktiv bei dem Handelsunternehmen zu tun hätten, gäbe es nach Aussage des Verwalters so gut wie nicht mehr. Kriminelle Handlungen können seiner Ansicht nach nicht ausgeschlossen werden.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

 

Die Marschrichtung für Penell-Anleger ist nach dieser Informationsoffensive deutlich: Aus dem Insolvenzverfahren wird es in absehbarer Zeit keinen Ertrag geben. Die Aktivitäten gehen in Richtung Bank, sie wird in Haftung genommen. Ganz individuell können Geldgeber ihre Rechte geltend machen, ohne dass sie Schmälerungen ihres Ertrages durch die Gebühren eines Insolvenzverwalters hinnehmen müssen.

 

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

 

Was wie ein richtiger Wirtschaftskrimi zum jetzigen Zeitpunkt aussieht, ist für einen Privatanleger nicht zu durchschauen. Da der Gemeinsame Vertreter schon in der Telefonkonferenz erklärte, dass er für die Anleger individuell nichts tun könne, haben sie jetzt die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden. Ein Informationstelefonat mit den in solchen Skandalen erfahrenen Anwälten von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bringt Klarheit, was zu tun ist.

 

Quelle: eigner Bericht

 09. März 2015 (Rechtsanwalt Ralf Koch; 0 22 41 / 17 33 - 25)

 


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:: Penell GmbH: HaftenBanken für Anlegerschäden


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:: Penell GmbH: WorstCase – Schadensersatzansprüche für Anleger werden analysiert


:: Penell GmbH:Anleihegläubiger entsetzt – Sicherheitenloch in Millionenhöhe

 

 

 


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