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Penell GmbH: Masseunzulänglichkeit – Totalverlust wird wahrscheinlicherErschreckende Ergebnisse offenbarte der Berichtstermin im Insolvenzverfahren der Penell GmbH am 10.06.2015. Sie bekommen im Insolvenzverfahren vermutlich gar nichts. Es wurde Masseunzulänglichkeit festgestellt. Das bedeutet, dass noch nicht einmal vorrangige Schuldner ihr gesamtes Geld erhalten. Zu diesen Vorrangschuldnern gehören die Anleihegläubiger schon gar nicht.Hohe Schulden stehen dabei einem kaum vorhandenen Warenbestand gegenüber. Liquide Mittel fehlen fast vollständig. Eine vorhandene Immobilie ist hoch belastet. Selbst wenn sich an der Masseunzulänglichkeit noch einmal etwas ändert, sind keine hohen Quoten zu erwarten.
Umso wichtiger wird es für alle Anleihegläubiger der Penell GmbH, auch unabhängig vom Insolvenzverfahren gegen die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Geschäftsführer und gegebenenfalls Banken vorzugehen.
Hier kann der gemeinsame Vertreter nicht helfen. Denn seine Vertretungsmacht ist im Wesentlichen nur auf das Insolvenzverfahren beschränkt.
Die Kanzlei Göddecke hat bereits für eine Vielzahl von Anleihegläubigern der Penell GmbH Forderungen gegen die vorgenannten Beteiligten geltend gemacht.
Die schon seit langem bestehende völlige Überschuldung legt deren Haftung nahe. Fragwürdig bleibt, warum das niemand erkannt haben will.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Handeln Sie jetzt! Lassen Sie sich für den Erhalt weiterer Informationen bei uns registrieren. Gerne können Sie sich auch unseren Mandanten anschließen, so dass wir auch Ihre Forderung gegenüber den Verantwortlichen geltend machen können. Hier bestehen gute Chancen, zumindest einen Teilausgleich des Verlustes zu erhalten.
Quelle: eigener Bericht
12. Juni 2015 (Rechtsanwalt Ralf Koch) Weiteres zu diesem Projekt finden Sie „hier“ |
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