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Penell GmbH: Verdacht erhärtet – Strafanzeige gestelltNot macht bekanntlich erfinderisch. Dies dachte man möglicherweise auch im Hause Penell. Um „flexibel“ zu sein, sollte Geld von Anleihegläubigern eingesammelt werden. Doch was tun, wenn dafür nicht genügend Sicherheiten vorhanden sind? Dann erfindet man einfach welche!Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist für die Anleger der Penell GmbH bittere Realität. Zeitungsberichten zufolge wurden Lagerbestände von mehr als 3,2 Mio. € einfach erfunden. Da werden Gegenstände gezählt, die gar nicht da sind. Verluste werden in der Bilanz als Gewinn ausgewiesen. Und die Inventurliste wird schlicht „ergänzt“.
Ergebnis ist eine erlogene Sicherheit, die prompt den Anlegern als Mogelpackung präsentiert wird. Eine Kontrolle brachte die Ernüchterung. Sicherheiten in Millionenhöhe fehlen. Den Anlegern der Penell-Anleihe (ISIN DE000A11QQ82) drohen nach der Insolvenzanmeldung nun herbe Verluste.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Anlass genug, jetzt selbst initiativ zu werden. Unregelmäßigkeiten liegen auf der Hand. Und die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits gegen die Verantwortlichen. Dabei geht es nicht nur darum, die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Denn die Verantwortlichen sind auch zum Schadenersatz verpflichtet. Die Verantwortung der Banken steht hier besonders im Focus.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Die KANZLEI GÖDDECKE ist bereits gegenüber der Staatsanwaltschaft aktiv. Nun gilt es Schlagkraft zu beweisen. Daher bietet die KANZLEI GÖDDECKE die Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft nebst Auswertung und Information für 150,00 € an. Die Bündelung der Anlegerinteressen soll so den Ermittlungsdruck erhöhen. Gerne vertreten wir auch ihre Interessen mit dem hier gebotenen Nachdruck.
Quelle: Handelsblatt vom 12. Februar 2015/ eigener Bericht
17. Februar 2015 (Rechtsanwalt Ralf Koch)
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