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Penell GmbH: Worst Case – Schadensersatzansprüche für Anleger werden analysiertDie Ereignisse überschlugen sich zum Monatswechsel Januar auf Februar 2015. Am vergangenen Freitag (30.01.2015) hieß es, dass die Abstimmung der Anleihegläubiger abgesagt werde und die Rechtslage unklar sei. Am Montag (02.02.2015) gibt es wohl die traurige Gewissheit. Unter dem Aktenzeichen 9 IN 105/15 wird beim Amtsgericht Darmstadt das Insolvenzeröffnungsverfahren der Penell GmbH geführt.Insolvenzeröffnung bei Penell
Am Firmensitz der Penell GmbH in Ober-Ramstadt hat seit dem Wochenbeginn der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Jan Markus Plathner aus Frankfurt/M. zunächst das Ruder übernommen. Diese Hiobsbotschaft kam nicht ganz unvermittelt. Denn der gemeinsame Vertreter der Penell-Anleihe (ISIN DE000A11QQ82) hat in einer Stellungnahme bereits am Freitag mitgeteilt, dass die Lage für das Unternehmen sehr kritisch sei.
MSW spielt wichtige Rolle
Die MSW GmbH aus Berlin, die die Aufgabe als Sicherheitentreuhänder für die Anleger wahrnimmt und auch bei der Emission der Unternehmensanleihe beteiligt war, war mit dem Erstellen eines Sanierungskonzepts beauftragt. MSW kam zu Beginn des Wochenendes zu dem Ergebnis, dass Zahlungsunfähigkeit bestünde und eine positive Fortführungsprognose nicht zu erkennen sei. Die „Multifunktionsrolle“ von MSW GmbH gibt konkreten Anlass, um in rechtliche Prüfungen einzusteigen, ob Haftungsansprüche für die Anleger der Anleihe gegeben sind.
Gibt es Sicherheit für Anleger?
Eigentlich sollte das Warenlager ausreichend für die Sicherheit der Anleger sorgen – aber das wird nicht genügen. Eine eigentlich vorgesehene Nachbesicherung wird wohl nicht mehr zu Gunsten der Gläubiger des Wertpapiers erfolgen. Schadensersatzanspruch wird deshalb inzwischen gefordert.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Nach Ansicht der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Siegburger Juristen, stehen die Verantwortlichen der Emission vom vergangenen Mai im Brennpunkt deren rechtlicher Ermittlungen. Auch die Rolle der Banken sieht GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE besonders kritisch.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Es lohnt sich als Anleger der Anleihe, schon frühzeitig aktiv zu werden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Eine kostenfreie Anfrage kann unter 0 22 41 / 17 33 – 0 erfolgen (Rechtsanwalt Koch / Rechtsanwalt Göddecke).
Quelle: Amtsgericht Darmstadt (AG Darmstadt), Beschluss vom 02. Februar 2015, Az. 9 IN 105/15
04. Februar 2015 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
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