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Pfleiderer AG: Anleger vor Gericht erfolgreich Die in der Gläubigerversammlung der Pfleiderer am 20. Juni 2011 gefassten Beschlüsse sind nichtig. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main nun bestätigt und den Klagen der von der KANZLEI GÖDDECKE vertretenen Anleger stattgegeben. Die betroffenen Anleger wurden zunächst in der Gläubigerversammlung überstimmt. Sie sollten auf diese Weise gezwungen werden, erhebliche Verzichte auf ihre Ansprüche zu akzeptieren. So sollte eine Insolvenz vermeiden werden. Dass tatsächlich eine Insolvenz drohte, hat die Pfleiderer aber bis heute nicht plausibel belegen können. Das Sanierungsgutachten einer Unternehmensberatungsgesellschaft wurde in den entscheidenden Teilen nur geschwärzt vorgelegt.
Von der KANZLEI GÖDDECKE vertretene Anleger hatten daher die Unwirksamkeit der angefochtenen Beschlüsse geltend gemacht. Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Anlegern nun in der ersten Instanz vollständig Recht gegeben. Dabei wies das Landegericht darauf hin, dass den Beschlüssen schon die erforderliche gesetzliche Grundlage fehle. Auch die auf eine schnelle Umsetzung der angegriffenen Beschlüsse gerichteten Eilanträge der Pfleiderer wies das Gericht zurück.
Das von der Pfleiderer nun angerufene Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat bereits zu erkennen gegeben, dass es nach dem jetzigen Stand ebenfalls unserer Rechtsauffassung zu folgen beabsichtigt.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die erstrittenen Entscheidungen belegen, dass die von der Pfleiderer verfolgte Taktik „friss oder stirb“ keinen Erfolg haben konnte. Dieser Versuch der hinter der Pfleiderer stehenden Hedgefonds, die Anleihegläubiger auszubooten, ist damit vorerst gescheitert.
Auch für Gläubiger anderer Unternehmensanleihen ist die Argumentation der Frankfurter Richter maßgeblich. Die KANZLEI GÖDDECKE hat mit diesem Verfahren erfolgreich juristisches Neuland betreten, denn erstmals wurde das vor 2 ½ Jahren in Kraft getretene Schuldverschreibungsgesetz auf den richterlichen Prüfstand gestellt.
Quelle: eigene Recherche
10. Februar 2012 (Rechtsanwalt Daniel Vos)
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