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Pfleiderer AG: Gläubigerversammlung verlegt Die Pfleiderer-Gruppe hat ihre für den 14.06.2011 einberufene Gläubigerversammlung abgesagt. Stattdessen sollen die Gläubiger der Hybridanleihe (ISIN XS0297230368) nun in einer Gläubigerversammlung am 20.06.2011 den von der Pfleiderer AG verlangten Sanierungsmaßnahmen zustimmen. Nach unserer Kritik über die fehlende Veröffentlichung des bereits angekündigten Informationsmemorandums auf deren Internetseite hat die Pfleiderer AG dies nun auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Darin wird über die Gründe der gegenwärtigen Unternehmenskrise berichtet. Darüber hinaus stellen die Pfleiderer AG bzw. die Pfleiderer Finance B.V. die vorgesehenen operativen und finanzwirtschaftlichen Restrukturierungsmaßnahmen vor.
Die der Gläubigerversammlung vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen wurden nach Angaben des Vorstands der Pfleiderer AG mit Unterstützung der Roland Berger Strategy Consultants entwickelt. Bedauerlicherweise legt die Pfleiderer AG dieses Gesamtkonzept selbst aber nicht vor. Für die Gläubiger ist daher nicht nachvollziehbar, warum in diesem Punkt die Öffentlichkeit verweigert wird und ob sowie warum die geplanten Maßnahmen erforderlich sind. Auch bleibt unklar, ob auch andere Gläubigergruppen in angemessenem Umfang Verzichte leisten.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die KANZLEI GÖDDECKE empfiehlt den Gläubigern der Hybridanleihe, ihre Rechte in der Gläubigerversammlung wahrzunehmen und den vorgeschlagenen Maßnahmen derzeit nicht zuzustimmen. Die bislang vorgelegten Angaben zu dem Restrukturierungskonzept können die ganz erheblichen Verzichtsleistungen, zu denen sich die Gläubiger bereit erklären sollen, nicht rechtfertigen.
Die KANZLEI GÖDDECKE berät und vertritt Gläubiger der Hybridanleihe der Pfleiderer AG (ISIN XS0297230368). Dabei stehen wir in Kontakt insbesondere mit der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK).
Quelle: Veröffentlichungen der Pfleiderer AG
07.06.2011 (Rechtsanwalt Daniel Vos)
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