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Phoenix Kapitaldienst GmbH: Fiktive Millionengewinne und reale Verluste führen ins Gefängnis

Gegen die frühere Geschäftsführerin und den Ex-Prokuristen sind am 11. Juli 2006 langjährige Freiheitsstrafen ausgesprochen worden. Ans Tageslicht kam: Verluste wurden über mehr als 10 Jahre vertuscht, Gewinne sind kaum erzielt worden. Die Anklage warf strafbares Verhalten wegen der Täuschung von 7.000 Anlegern vor.

Die beiden Köpfe aus der ehemaligen Führungsriege des Betrugsunternehmens wurden nach etwa dreimonatiger Prozessdauer zu 2 Jahren und 3 Monate verurteilt (Geschäftsführerin Elvira Ruhauf) und zu 7 Jahren und 4 Monaten (Prokurist Michael Milde). Die Haftstrafen wären möglicherweise noch höher ausgefallen, wenn der maßgeblich handelnde Prokurist Milde nicht zu Beginn des Gerichtsverfahrens gestanden hätte, dass er mit dem Ex-Geschäftsführer Breitkreuz die Kontenmanipulationen seit vielen Jahren „erfolgreich“ durchführte.

 

Ein Großteil des Anlegergeldes verschwand – so die Staatsanwaltschaft – in dubiosen Kanälen und landete wohl auch bei den Angeklagten. Verluste wurden einfach weggebucht und frisches Geld neu gewonnener Investoren, schloss Liquiditätslücken. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind nach der „Schreckensbilanz“ dieses Anlageskandals etwa 95 % der Gelder nicht angelegt worden. Die Verluste sollen schon 1997 etwa mindestens Euro 40 Mio. betragen haben.

 

Nach Medienberichten kritisierte der Richter in seiner Urteilsbegründung die Finanzaufsicht und die Wirtschaftsprüfer, die die Geschäftsunterlagen als korrekt bestätigt hatten. Wie in Erfahrung gebracht werden konnte, wird die Staatsanwaltschaft noch weitere Verdächtige „ins Visier“ nehmen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

So sehr es zu begrüßen ist, dass in so relativ kurzer Zeit die ersten Strafprozesse ihren Abschluss gefunden haben und durch die Geständnisse ein wenig Licht in die Vorgänge gebracht worden sind, so wenig hilft dieses Urteil den Anlegern. Die beiden Verurteilten werden den millionenschweren Schaden nicht ersetzen können.

Ein Vorgehen gegen Vermittler, die die Anlage als absolut sicher verkauften, verspricht eher den finanziellen Erfolg.

 

12. Juli 2006 (HG)

 

Hinweis auf weitere Dokumente / Berichte auf www.kapital-rechtinfo.de:

 

:: Scheingewinne und die Steuer

 

(Ausführungen zur Steuerpflicht von Scheingewinnen mit vielen Hinweisen auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und der Finanzgerichte)

 

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