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Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzverwalter Schmitt fordert Beträge zurück, die im März noch ausgezahlt worden sind

In seinem Zwischenbericht erklärt Schmitt, welche Zahlungen voraussichtlich noch zu erwarten sind und berichtet von Details zu gestellten Forderungen und vorhandenem Vermögen. Gläubigerausschuss tagte am 28. November 2005.

Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters vom 24. November 2005 haben Anleger, die der ehemaligen Geschäftsführung nahe standen, erhebliche Beträge von Phoenix Kapitaldienst GmbH (= Phoenix) erhalten, die nunmehr zurückgefordert werden. Auch sollen so genannte Scheingewinne, die an redliche Anleger geflossen sind, wohl wieder eingezogen werden, wenn die in Auftrag gegebenen juristischen Gutachten die Meinung des Verwalters Schmitt bestätigen. Auch aus den Beteiligungsunternehmen in Dänemark werden Gelder für die Insolvenzmasse erwartet. Kompliziert erscheint die Lage hinsichtlich von Vermögensmassen in Dubai.

 

Insgesamt sind Forderungen in Höhe von ca. € 1,673 Mrd. geltend gemacht worden; etwa die Hälfte davon von Anlegern. Nur ein ganz kleiner Teil der in Rede stehenden Beträge von 70 Anmeldungen sind inzwischen als berechtigt anerkannt worden. Für die knapp 30.000 Anleger dürfte die Situation noch lange Zeit unklar bleiben; deren Forderungen konnten wegen vieler rechtlich und tatsächlich ungeklärter Fragen noch nicht geprüft werden. In dem Bericht werden liquide Mittel zu Gunsten der Forderungsinhaber von ca. € 0,230 Mrd. bestätigt.

 

In der am 28. November 2005 abgehaltenen Sitzung des Gläubigerausschusses wurden die Mitglieder über die Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt, ohne konkrete Schritte der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Eine weiteres Treffen dieses Gremiums wurde für den 09. Februar 2006 angesetzt.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Die Prognose der Kanzlei über eine sehr lange Verfahrensdauer wird sich leider bewahrheiten. Angesichts dieser Zeitkomponente und der nicht vollständigen Erfüllung ihrer angemeldeten Forderung werden Anleger wohl darüber nachdenken müssen, ob sie nicht andere Verantwortliche – wie z. B. Vertriebsmitarbeiter – in Regress nehmen. Die Fristen hierfür sind nunmehr knapp bemessen; es bleibt deshalb hier bei der Empfehlung, sich an einen kundigen Anwalt zu wenden.

 

Quelle: Zwischenbericht des Insolvenzverwalter F. Schmitt vom 24.11.2005, und Gläubigerinformation vom 29.11.2005

 

05. Dezember 2005 (HG)

 

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