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Phoenix Kapitaldienst GmbH: Deutsches Finanzdienstleistungsinformationszentrum GmbH (DFI) sieht Vertriebsunternehmen gegenüber Anlegern in der Pflicht

In seiner Ausgabe vom 18. März 2005 geht das DFI davon aus, dass es für viele Anlegern erforderlich sein wird, Regressansprüche gegen die Vertriebsunternehmen – unter anderem Innofinanz Gesellschaft für Innovative Finanzdienstleistungen in Schmalkalden – geltend zu machen.

Wenngleich möglicherweise die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) einen gewissen Teil der Phoenix-Schäden begleichen wird, so gilt das nur für diejenigen Anleger, die ihr Geld in EURO oder Währung von Mitgliedstaaten der Europäischen Union angelegt haben. Für die Anleger, die mehr als EURO 20.000,00 oder in Dollar investiert haben, wird sich nach Ansicht des DFI die Frage nach der Inanspruchnahme von Vertriebsunternehmen ergeben. Denn schließlich sei – nicht nur in internen Kreisen bekannt, dass Phoenix-Anlagen ablehnend gesehen worden sind, weil die einschlägige Presse offen über Missstände berichtet habe.

 

Quelle: DFI-Gerlach Report 11/05 vom 18.03.2005

 

 

STELLUNGNAHME der Kanzlei Göddecke

 

Es wird daher davor gewarnt, schon jetzt gegenüber Vertriebsunternehmen oder einzelnen Vertriebsbeauftragten auf die Haftung zu verzichten und entsprechende Erklärungen abzugeben als auch bei der Auswahl von Rechtsanwälten darauf zu achten, dass diese nicht mit Vertriebsunternehmen kooperieren. Es kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass solche Verzichtserklärungen auch dazu führen können, dass Rechtsschutzversicherungen negative Schlüsse in Bezug auf ihre Kostenerstattungspflicht ziehen.

 

22. März 2005 (HG)

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