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Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzeröffnungsbeschluss

Text des Insolvenzeröffnungsbeschlusses vom 14.03.2005 des Amtsgerichts Frankfurt / Main sowie die Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

810 IN 300/05 P

 

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH Gesellschaft für die Durchführung und Vermittlung von Vermögensanlagen, Vilbeler Str. 29, 60313 Frankfurt a. M. (HRB 16418), vertreten durch: 1. Elvira Ruhrauf, Frankfurt am Main (Geschäftsführerin), 2. Detlef Jürgen Amonath, Hofheim am Taunus (Geschäftsführer), 3. Norbert Przibilla, Hanau, (Geschäftsführer) ist am 14.03.2004 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Schmitt, Olof-Palme-Strasse 13, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 069/50986-0, Fax: 069/50986110 bestellt worden.

 

Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.03.2005.

 

Durch weiteren Beschluss zum gleichen Aktenzeichen vom 16.03.2005 ist durch das Amtsgericht Frankfurt am Main nach §§ 4 InsO, 319 ZPO von Amts wegen die Berichtigung erfolgt, dass die vorläufige Verwaltung und weitere Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden sind am 14.03.2005.

 

Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.03.2005

 

HINWEIS:

Den Insolvenzeröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Frankfurt / Main im Originaltext finden Sie als PDF-Datei unter "VOLLTEXT" am oberen Rand dieses Artikels.

 

 

STELLUNGNAHME der Kanzlei Göddecke:

 

Der Insolvenzverwalter wird voraussichtlich alle Gläubiger anschreiben und bitten, das Anmeldeformular für Forderungen gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH ausgefüllt einzureichen. Die Forderungen wird sodann vom Insolvenzverwalter geprüft und die Berechtigung festgestellt. Soweit das Vermögen der Firma Phoenix nicht ausreicht, um alle Forderungen komplett zu erfüllen (was wahrscheinlich sein wird), erhalten alle  nicht bevorrechtigten Gläubiger die gleiche Quote.

 

Nach Erfahrungen der Kanzlei Göddecke wird es den geschädigten Gläubigern möglich sein, das Formular ohne fremde Hilfe auszufüllen; für Rückfragen stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei Göddecke zur Verfügung. Man wird allerdings mit einem jahrelangen Verteilungsverfahren rechnen müssen.

 

18. März 2005 (HG)

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