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Phoenix Kapitaldienst GmbH: Pressemitteilung der Insolvenzverwaltung
Sofort nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens am 16.03.2005 wandte sich der Insolvenzverwalter Schmitt an die Presse. Im Folgenden wird der Inhalt auszugsweise wiedergegeben.

Über die Phoenix Kapitaldienst GmbH wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet - 30.000 Anleger betroffen


Auf Antrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Amtsgericht Frankfurt/Main am 14.März 2005 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet. Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Phoenix nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Frank Schmitt von der Schultze& Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung, wirksam sind.

Phoenix handelte an Terminbörsen und vertrieb den sog. „Phoenix Managed Account“, eine fondsähnliche Anlagekonstruktion. Die bei der Gesellschaft vorhandenen Kontounterlagen, welche ein Guthaben von mehr als 800 Millionen Euro aufwiesen, sind jedoch offenbar jahrlang manipuliert worden, denn ein Großteil des Geldes ist nicht mehr vorhanden und existierte über einen längeren Zeitraum nur noch virtuell. Die Geschäfte wurden über ein Konto bei einem englischen Brokerhaus abgewickelt. Insgesamt sind über 30.000 Anleger betroffen.

Durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist sichergestellt, dass die noch vorhandenen Vermögenswerte allen Gläubigern in gleicher Weise zur Verfügung stehen und nicht nur wenige Gläubiger sich Rechte in der Einzelvollstreckung noch sichern können.

Die erst vor einigen Monaten eingesetzte neue Phoenix-Geschäftsleitung hatte die BaFin von den Unregelmäßigkeiten, welche erst Anfang März 2005 aufgedeckt wurden, in Kenntnis gesetzt. Daraufhin sah sich die Finanzaufsicht zu dem Insolvenzantrag veranlasst. Sie hat vergangene Woche auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt eingeschaltet. Es wird vermutet, dass den Anlegern ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden ist. Sobald die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, können die Anleger mögliche Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) geltend machen. Erste Gespräche zwischen der EdW und derInsolvenzverwaltung haben bereits stattgefunden.

Zwischenzeitlich hat der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Frank Schmitt, seine Tätigkeit aufgenommen und ausführliche Gespräche mit der Geschäftsleitung und weiteren Beteiligten geführt. Im weiteren fand eine Betriebsversammlung statt, in welcher die Mitarbeiter über die aktuelle Situation sowie die Rechtslage im Insolvenzantragsverfahren detailliert informiert wurden. Derzeit ist der vorläufige Insolvenzverwalter mit der Sicherung der Vermögenswerte sowie der Feststellung der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin befasst. In diesem Zusammenhang wurden auch Recherchen zu den bei dem englischen Brokerhaus geführten Konten eingeleitet.

Im Weiteren wird von Herrn Rechtsanwalt Frank Schmitt eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft angestrebt. Er war als Insolvenzverwalter auch in die Kriminalinsolvenz der FlowTex-Gruppe eingebunden und konnte dort bereits gute Erfahrungen durch die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden machen. Auch mit der BaFin werden die Ermittlungen abgestimmt.

 

Quelle: Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Schmitt / Pressemitteilung

 

17. März 2005 (HG)

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