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Phoenix Kapitaldienst GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter Schmitt konnte einen Teil der Gelder sichern – Wie können weitere Verluste reduziert werden?

Die positive Nachricht über eingezogene Gelder ist Balsam für die Seele geschädigter Anleger. Dennoch wird gleichzeitig Salz in die Wunden gestreut: Mit Sicherheit werden die Kapitalgeber zum einen nicht vollständig entschädigt und des weiteren muss wegen der umfangreichen Recherchen Geduld auf mehrere Jahre hinaus aufgebracht werden.

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Schmitt erklärte, gelten Bankguthaben von etwa € 210 Mio. als gesichert und mit weiteren € 10 Mio. wird in Kürze zu Gunsten der Insolvenzmasse gerechnet. Zurückgefordert wurden weitere € 15 Mio. Diese Beträge dürften die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Kürze möglich machen. Man wird allerdings davon ausgehen müssen, dass trotz dieser und weiterer Bemühungen noch ein dreistelliger Millionenbetrag fehlen wird. Leidtragende dürften dann die gutgläubigen Geldgeber werden.

 

Einer raschen Auszahlung von Beträgen oder Teilsummen erteilte Schmitt eine klare Absage. Denn die Insolvenzverwaltung werde versuchen, noch weitere Gelder zu sichern. Dieses wiederum erfordere ein umfangreiches Aufarbeiten des gesamten Sachverhaltes, so dass ein zehnköpfiges Team von Finanzfachleuten damit beschäftigt sei, die Betriebsabläufe abzubilden und weitere Einblicke in Zahlungsströme zu nehmen. Man geht davon aus, dass die Betrugsmasche der Verantwortlichen wohl etwa 10 Jahre „funktioniert“ habe. Noch immer ist ungeklärt, in welche Kanäle große Teile des Geldes geflossen ist. Eines scheint zumindest schon jetzt festzustehen: Investiert im Sinne der Anleger wurde es nicht!

 

Erfahrungsgemäß wird nach dem Prüfungsverfahren, das sich wohl über ein bis zwei Jahre hinziehen dürfte, mit weiteren fünf bis zehn Jahren zu rechnen sein, bis die etwa 30.000 Anleger einen Bruchteil ihres Geldes wieder sehen werden. Sollten Anleger bereits Entschädigungen von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in der Zwischenzeit erhalten haben, so werden sie die Quote mit der EdW  „teilen“ müssen; konkret heißt das, dass die EdW den Betrag, den sie an den Anleger ausgezahlt hat, sich von dem Insolvenzverwalter zumindest teilweise zurückholen wird.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte – trotz noch unsicherer Rechtslage – bei der EdW geltend machen. Das entsprechende Formular ist auf dieser Internetsite zu finden (download hier [im pdf-Format]). Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, sind die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Hinweise dazu sind ebenfalls hier [im pdf-Format] zu finden.

 

Soweit rechtlich möglich, kann sich eine Inanspruchnahme von Beratern empfehlen; es ist insbesondere darauf zu achten, dass Ansprüche nicht verjähren. Da die Verjährung in Bezug auf einige Ansprüche schon nach sechs Monaten – gerechnet von der Kenntnis über den Schaden und Schädiger – eintritt, kann es sinnvoll sein, sich zunächst nur vorsorglich rechtlich beraten zu lassen.

 

Quelle: Pressemitteilung des Insolvenzverwalters Frank Schmitt

 

09. Mai 2005 (HG)

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