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Pongs & Zahn AG: vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pongs & Zahn AG angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Rattunde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Pongs & Zahn AG ist Emittentin von Anleihen und Genussscheinen, die insbesondere die Accessio AG ihren Kunden empfohlen hatte.

Leidensweg…

 

Die Pongs & Zahn AG, die sich an mittelständischen Unternehmen speziell der Kunststoffbranche beteiligte, war bereits in der Vergangenheit durch Negativmeldungen aufgefallen. Ausschüttungen auf die Genussscheine (WKN A0F52H) gab es seit Herbst 2008 nicht mehr. Nach einer Gewinnwarnung im Mai 2009 musste die Gesellschaft zum Jahresende 2009 melden, den Jahresabschluss 2008 nur verzögert veröffentlichen zu können. In Gläubigerversammlungen im Herbst 2009 hatten wurden dann eine verzögerte Rückzahlung und Zinsverschlechterungen der Anleihe (WKN 556869) beschlossen.

 

…zur Insolvenz

 

Für das nun angeordnete vorläufige Insolvenzverfahren wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellte. Dieser prüft unter anderem, ob eine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um überhaupt ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist derzeit nicht absehbar.

 

Eine Frist, innerhalb derer Forderungen in dem Insolvenzverfahren anzumelden sind, wurde bislang nicht bestimmt. Erst recht ist derzeit nicht einzuschätzen, in welcher Höhe die Forderungen in einem Insolvenzverfahren befriedigt werden.

 

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE

 

Dieser Insolvenzantrag ist ein erneuter Schlag für die Kunden der Accessio. Denn in der Vergangenheit waren schon andere Emittenten, deren Anlageprodukte die Accessio empfohlen hatte, in Insolvenz gefallen. Die Anleger mussten dort herbe Verluste hinnehmen.

 

Kunden der Accessio berichten uns, dass diese auf das Risiko der Insolvenz und des Totalverlusts bei der Pongs & Zahn AG nicht hingewiesen hat. Die KANZLEI GÖDDECKE vertritt Kunden der Accessio und macht deren Ansprüche gegenüber der Accessio wie auch gegenüber anderen Beteiligten geltend.

 

Ferner besteht die Möglichkeit, die Anleihe der Pongs & Zahn AG zu kündigen. Die KANZLEI GÖDDECKE vertritt die Anleger der Pongs & Zahn AG und macht deren Ansprüche in einem künftigen Insolvenzverfahren geltend.

 

Quelle: Amtsgericht Charlottenburg (AG Charlottenburg), Beschluss vom 29. Dezember 2010, Az. 36p IN 5893/10, eigene Recherche.

 

25. Januar 2011 (Rechtsanwalt Daniel Vos)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie "hier"

 

:: Pongs & Zahn AG: Forderungen fristgerecht anzumelden

 

:: Pongs & Zahn AG: Dem Schuldner auf den Versen

 

:: Pongs & Zahn AG: Der Schuldner ist flüchtig!




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