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Postbank Finanzberatung: Kundin um 180.000 EUR ärmer Die Postbank und ihre Konzerngesellschaft Postbank Finanzberatung AG kommen anscheinend nicht aus den Negativschlagzeilen. Erst wurde durch Berichte der FINANZTEST bekannt, dass die Postbank die Daten ihrer Kunden tausenden freien Finanzvermittlern zur Verfügung gestellt hat. Einer Rentnerin kam diese zweifelhafte Datenpraxis nun teuer zu stehen – am Ende war sie um 180.000 EUR ärmer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hatte die Postbank bereits bezüglich der Weitergabe von Kundendaten an freie Finanzberater abgemahnt. Wie das Hamburger Abendblatt am 22. Dezember 2009 berichtete, hatte diese Datenweitergabe unangenehme Folgen für eine 76jährige Rentnerin aus Buxtehude. Sie sei anlässlich eines demnächst fälligen Bausparvertrages angerufen und gefragt worden, ob bezüglich des frei werdenden Betrages „ein Kollege von der Postbank“ bei Ihr vorbeischauen und sie beraten solle.
Dem Bericht nach handelte es sich bei dem „Kollegen“ um einen wegen mehrfachen Betruges vorbestraften Mann, der unter dem Namen der „BHW Postbank“ in Buxtehude ein Büro eröffnet hatte. Am Ende sollen 180.000 EUR, die die Rentnerin für Ihre Altersvorsorge vorgesehen hatte, durch den Berater veruntreut worden sein. Die Postbank habe diesbezüglich Ansprüche von sich gewiesen und argumentiert, der freie Handelsvertreter habe keine Befugnis gehabt, von Kunden Gelder entgegenzunehmen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Der konkrete Fall mag ein krasses Beispiel sein, macht aber deutlich, wie es zeitweise um die Kundendaten bei der Postbank bestellt war. Bei einer solch freizügigen Datenübermittlung ist es nicht verwunderlich, dass Kundendaten auch in die Hände zweifelhafter Personen geraten. Die Postbank ist der Ansicht, die Weitergabe der Daten sei durch entsprechende Unterschriften der Kunden gedeckt gewesen. Das wird von einigen Datenschützern stark bezweifelt.
Widersprüchlich ist es jedenfalls, wenn die Postbank einerseits Ansprüche mit dem Hinweis auf „freie Handelsvertreter“ von sich weist, auf der anderen Seite argumentiert, die Datenweitergabe erfolge nur an Berater, die ausschließlich für die Postbank-Gruppe tätig sind. Die KANZLEI GÖDDECKE hilft Postbank-geschädigten Kunden bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Quelle: Bericht des Hamburger Abendblatts vom 22. Dezember 2009
29. Dezember 2009 (Rechtsanwalt Sebastian Hofauer)
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