![]() |
|||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Postbank AG: Schadensersatz für Mandanten der Kanzlei Göddecke Die Deutsche Postbank AG und ihre Tochter, Postbank Finanzberatung AG, waren in der jüngeren Vergangenheit wegen Falschberatungsvorwürfen und Verstößen gegen den Datenschutz in den Negativschlagzeilen. Davon konnte auch ein von der Kanzlei Göddecke vertretenes Ehepaar ein Lied singen, das glücklich endete. Die in den dreißiger Jahren geborenen Eheleute waren seit Jahrzehnten Kunden der Postbank. Ende 2008 kam es dazu, dass nahezu das gesamte Ersparte der Mandanten in einen offenen Immobilienfonds investiert wurde. Später wurde dieser mit Verlust veräußert. An sich kein ungewöhnlicher Vorgang. Besonders brisant war dagegen der Vorwurf, den der Ehemann gegen die Postbank erhob:
Der Kaufauftrag über die Anteile des offenen Immobilienfonds sei ihm regelrecht „untergeschoben“ worden. Dass er Fondsanteile kaufe, sei ihm von der Beraterin der Postbank niemals erklärt worden. Er sei die ganze Zeit davon ausgegangen, dass er sein Geld auf ein Tagesgeldkonto umschichte. Die den Eheleuten entstandenen Verluste wollte die Postbank außergerichtlich nicht ausgleichen. Aus diesem Grund sahen sich unsere Mandanten gezwungen, Klage gegen die Postbank zu erheben. Vor dem Landgericht Bonn bekamen sie nun in nahezu allen Punkten Recht.
Das Gericht hatte zwar aufgrund der kontroversen Bekundungen der Zeugen erhebliche Zweifel an den näheren Umständen und dem genauen Inhalt der Beratung. Allerdings habe sich bereits aus den Aussagen der damaligen Anlageberaterin ergeben, dass die Anlageempfehlung nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Ehemanns zugeschnitten war. So gab die Beraterin selbst an, keine näheren Angaben zu den Vermögenswerten der Eheleute gehabt zu haben. Außerdem hatte Sie – abgesehen von dem Sparguthaben und einer Immobilie der Eheleute – keine Kenntnis von weiterem Vermögen. Das Gericht hielt unter diesen Umständen eine vollständige Anlage des kompletten liquiden Vermögens in eine auf langfristig ausgelegte Anlage wie den streitgegenständlichen Immobilienfonds für nicht mehr vertretbar.
Im Ergebnis wurde die Postbank verurteilt, unseren Mandanten den vollständigen Verlust zzgl. entgangener Anlagezinsen zu zahlen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, sich gegen die teilweise zweifelhafte Beratungspraxis der Postbank und die damit verbundenen Folgen für die Betroffenen zur Wehr zu setzen. Für unsere Mandanten war der Sieg letztlich auch psychologisch wichtig, da sie sich als Betrugsopfer sahen. Wenn es Ihnen ähnlich geht, steht Ihnen die KANZLEI GÖDDECKE zur Verfügung.
Quelle: Landgericht Bonn, Urteil vom 17. Juni 2011, Az. 3 O 110/10
02. August 2011 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie "hier" |
|
|||||||||||||||||||||
MENÜ
Direkter Zugriff auf wichtige Seiteninhalte: › Home › News › Projekte › Foren › Beratung › Publika › Presse › Medienecho › Service › Magazin › Über uns › Links › Anfahrt › Kontakt › Impressum › Datenschutz-Infos
KRI-SPEZIAL:
I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht: Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter: http://twitter.com/rechtinfo KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed rss.rechtinfo.de Online-Rechtsberatung uvm. www.rechtinfo-rat.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht www.erb-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen www.widerrufsbelehrungen.de Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/ bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten www.steuern-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag) www.arbeit-rechtinfo.de Mehr Sicherheit im Finanzdschungel www.rechtinfo-check.de Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo KAPITALRECHTinfo Im Überblick www.gerecht.de Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de |