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Postbank AG: Schadensersatz für Mandanten der Kanzlei Göddecke

Die Deutsche Postbank AG und ihre Tochter, Postbank Finanzberatung AG, waren in der jüngeren Vergangenheit wegen Falschberatungsvorwürfen und Verstößen gegen den Datenschutz in den Negativschlagzeilen. Davon konnte auch ein von der Kanzlei Göddecke vertretenes Ehepaar ein Lied singen, das glücklich endete.

Die in den dreißiger Jahren geborenen Eheleute waren seit Jahrzehnten Kunden der Postbank. Ende 2008 kam es dazu, dass nahezu das gesamte Ersparte der Mandanten in einen offenen Immobilienfonds investiert wurde. Später wurde dieser mit Verlust veräußert. An sich kein ungewöhnlicher Vorgang. Besonders brisant war dagegen der Vorwurf, den der Ehemann gegen die Postbank erhob:

 

Der Kaufauftrag über die Anteile des offenen Immobilienfonds sei ihm regelrecht „untergeschoben“ worden. Dass er Fondsanteile kaufe, sei ihm von der Beraterin der Postbank niemals erklärt worden. Er sei die ganze Zeit davon ausgegangen, dass er sein Geld auf ein Tagesgeldkonto umschichte. Die den Eheleuten entstandenen Verluste wollte die Postbank außergerichtlich nicht ausgleichen. Aus diesem Grund sahen sich unsere Mandanten gezwungen, Klage gegen die Postbank zu erheben. Vor dem Landgericht Bonn bekamen sie nun in nahezu allen Punkten Recht.

 

Das Gericht hatte zwar aufgrund der kontroversen Bekundungen der Zeugen erhebliche Zweifel an den näheren Umständen und dem genauen Inhalt der Beratung. Allerdings habe sich bereits aus den Aussagen der damaligen Anlageberaterin ergeben, dass die Anlageempfehlung nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Ehemanns zugeschnitten war. So gab die Beraterin selbst an, keine näheren Angaben zu den Vermögenswerten der Eheleute gehabt zu haben. Außerdem hatte Sie – abgesehen von dem Sparguthaben und einer Immobilie der Eheleute – keine Kenntnis von weiterem Vermögen. Das Gericht hielt unter diesen Umständen eine vollständige Anlage des kompletten liquiden Vermögens in eine auf langfristig ausgelegte Anlage wie den streitgegenständlichen Immobilienfonds für nicht mehr vertretbar.

 

Im Ergebnis wurde die Postbank verurteilt, unseren Mandanten den vollständigen Verlust zzgl. entgangener Anlagezinsen zu zahlen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, sich gegen die teilweise zweifelhafte Beratungspraxis der Postbank und die damit verbundenen Folgen für die Betroffenen zur Wehr zu setzen. Für unsere Mandanten war der Sieg letztlich auch psychologisch wichtig, da sie sich als Betrugsopfer sahen. Wenn es Ihnen ähnlich geht, steht Ihnen die KANZLEI GÖDDECKE zur Verfügung.

 

Quelle: Landgericht Bonn, Urteil vom 17. Juni 2011, Az. 3 O 110/10

 

02. August 2011 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)


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