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PROKON Unternehmensgruppe: Genussrechte im Sturmtief – Was Anleger in dieser Situation tun können

Anlegern der PROKON Genussrechte bläst schon seit Monaten der Sturmwind ins Gesicht. Seit Dezember 2013 überschlagen sich die Ereignisse. Der Aufforderung zum Zinsverzicht folgte in der ersten Januarhälfte die Insolvenzdrohung und zu guter Letzt sind bereits erste gerichtliche Schritte gegen PROKON eingeleitet worden. Nachfolgend lesen Sie, was Anleger wissen müssen und welche Strategie die KANZLEI GÖDDECKE für ihre Mandanten fährt.

Zinsen nur auf Anforderung – die erste Eskalationsstufe

 

Mit Schreiben vom 16.12.2013 räumte PROKON den Anlegern der Genussrechte eine achtwöchige Frist ein, die Auszahlung der Zinsen zu fordern. Erfolgt kein ausdrückliches Verlangen des Anlegers, wird dies als Zustimmung zur Wiederanlage gewertet. Zulässig ist eine solche einseitige Bestimmung zur Aufforderung durch PROKON nicht. Dem Anleger wird in dem Schreiben im Falle eines Auszahlungswunsches zudem eine Wahl des Auszahlungszeitpunktes eingeräumt; das soll gelten, soweit kein „dringender Kapitalbedarf“ auf Seiten des Anlegers besteht. Außerdem widerspricht die achtwöchige Frist aus dem genannten Schreiben der PROKON der sechswöchigen Änderungsfrist in den Genussrechtsbedingungen.

 

Anleger werden unter Druck gesetzt – die Vertrauenskrise ist offenkundig

 

Am 10.01.2014 hat sich PROKON mit einem fragwürdigen Brief an die Anleger gewandt. Anleger, die ihre Genussrechte bereits gekündigt haben, sollen ihre Kündigung widerrufen oder sich verpflichten, bis zum 30.10.2014 auf die Rechte auf eine Kündigung zu verzichten. Alternativ kann man PROKON auch neues Genussrechtskapital zur Verfügung stellen. Anlegern hilft das wenig: Sie wissen allein schon nicht einmal sicher, ob ihr bisheriger Kapitaleinsatz bei dem Windenergieunternehmen überhaupt noch etwas wert ist.

 

Bei Kündigung der Genussrechte oder Nichtzurücksendung des Schreibens bis zum 20.01.2014 wird dem Anleger von PROKON unterstellt, er würde die Insolvenz PROKONs bewusst in Kauf nehmen. Es besteht ersichtlich keine Wahlmöglichkeit, die Genussrechte zu den bestehenden Bedingungen zu halten. Für diese Schaukelpolitik und die unklare aktuelle wirtschaftliche Lage hat sich PROKON inzwischen bei den Anlegern entschuldigt.

 

Staatanwaltschaft wird aktiv – Desinformationspolitik von PROKON

 

Die Staatsanwaltschaft Lübeck prüft Strafanzeigen gegen PROKONs Geschäftsführung wegen Betruges und anderer Wirtschaftsdelikte. Von aktueller Insolvenzberatung bei PROKON ist ebenfalls nach Medienberichten die  Rede. Was konkret sich der Investor darunter vorzustellen hat, bleibt unklar. Klar ist nur die Aussage auf der Homepage des Unternehmens: „Es ist in der Tat so, dass wir auf konkrete Presseanfragen nach wie vor nicht reagieren“ (Stand 17.01.2014).

 

Verbraucherschützer ziehen vor Gericht

 

Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 16.01.2014 den Erlass einer einstweiligen Verfügung bei dem Landgericht Itzehoe beantragt. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass mit der Drohung einer Insolvenz vom 10.01.2014  unrechtmäßig Druck auf die Genussrechtsanleger ausgeübt wird.

 

Hohes Medieninteresse an PROKON-Statements der KANZLEI GÖDDECKE

 

Auf große Resonanz in den Medien ist die Informationskampagne der  Siegburger Anwälte gestoßen. Sowohl die Wirtschaftswoche veröffentlichte beispielsweise bereits am Wochenende nach Bekanntgabe der Hiobsbotschaft über die PROKON-Genussrechte (10.01.2014) ein Exklusivinterview mit Marc Gericke (hier und hier) ebenso in der Printausgabe vom 13.01.2014 zitierte das Wirtschaftsmagazin Anwalt Gericke mit seiner Einschätzung zu der weiteren Entwicklung bei dem Windenergieunternehmen und wie es mit den Genussrechten weitergehen könnte.

 

Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Online-Ausgabe) vom 14.01.2014 stellte die „Milliardenfrage“ und zitierte die von den rheinischen Anwälten geäußerte Meinung, dass sich Anleger auf eine Insolvenzlage vorbereiten sollten (hier). Unter Führung des Hamburger Abendblattes vom 15.01.2014 wurde die Ansicht der Kanzlei Göddecke, über die Chancen der in Genussrechte investierten Anleger in der aktuellen Lage an einen breiten Leserkreis in Norddeutschland mitgeteilt. Insgesamt sind auf diese Weise auf Grund des Medieninteresses innerhalb weniger Tage Millionen Leser von Zeitungen und Onlinediensten über die Strategie der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE für deren Mandanten informiert worden.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Angesichts der Entwicklungen bei PROKON und dem Umstand, dass wir nicht glauben, dass das Schreiben das dringend benötigte Vertrauen wieder herstellen kann und Anleger sich davon wirklich umstimmen lassen, halten wir zum aktuellen Zeitpunkt die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Insolvenzfalles höher als dessen Nichteintritt.

 

Für Anleger, die von uns vertreten werden, bereiten wir die notwendigen Schritte bereits vor, um für sie Genussrechte aus dem „Nachrang“ zu bringen. Für alle anderen Anleger, die ihre Handlungsoptionen kennen möchten und die weitergehenden Informationsbedarf haben, haben wir einen kostenlosen Newsletter eingerichtet, in dem wir über aktuelle Entwicklungen und bestehenden Handlungsbedarf informieren werden. Die Unterlagen zur Anmeldung finden interessierte Anleger unter:

 

hier

20. Januar 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

:: PROKON-Unternehmensgruppe – Genussrechte mit stürmischen Aussichten

 

 

 



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