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Reiherbach: Prüfungstermin erneut verschoben

Wegen des erheblichen Umfanges in dem Insolvenzverfahren Reiherbach muss der Prüfungstermin erneut um 1 ½ Monate auf Ende Mai 2005 verlegt werden. Für diejenigen, die bis zuletzt an den „Fonds“ geglaubt haben, sieht die Situation ziemlich düster aus.

Wer auf eine schnelle Feststellung seiner Forderung an dem Reiherbach Fonds gehofft hat, sieht sich enttäuscht. Der schon einmal verlegte Prüfungstermin wurde wegen der Vielzahl von Forderungsanmeldungen von dem Insolvenzverwalter RA Pflug auf den 30. Mai 2005 verlegt.

 

Der Insolvenzverwalter war wegen eines Urteils des Landgerichts Kassel gezwungen, die Berechnungen für die Gesellschafter neu vorzunehmen.

 

Für die Gesellschafter, die nicht vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ordentlich gekündigt hatten, wird es bei der Anmeldung der Forderungen zur Tabelle wohl erhebliche Probleme geben. RA Pflug kündigte gegenüber der Kanzlei Göddecke an, dass die Gesellschafter, die bis zum Schluss „dabeigeblieben“ sind, um ihre Rechte ringen müssen.

 

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Für diejenigen Gesellschafter, die nicht gekündigt haben und als Gesellschafter in dem Fonds geblieben sind, wird wohl nach derzeitiger Einschätzung nur die Möglichkeit einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter bleiben, wenn sie Geld aus dem Vermögen des Fonds zurück gezahlt haben wollen.

 

All denjenigen, die noch Ansprüche gegen Vermittler geltend machen können, wird geraten, möglichst zügig ihre Rechte geltend zu machen, damit diese Forderungen nicht Gefahr laufen, zu verjähren.

 

Inwieweit Forderungen gegen den Treuhänder bzw. deren Geschäftsführung geltend zu machen sind, wird von der Kanzlei Göddecke noch geprüft.

 

12. April 2005 (HG)

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