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Securenta AG: Insolvenzverfahren in Göttingen in der Warteschleife Die Termine für die Gläubigerversammlung und die Prüfung der Forderungen sind im Insolvenzverfahren der Securenta AG aufgehoben worden. Das hat seinen Grund in dem eingeleiteten Beschwerdeverfahren. Kommt jetzt doch noch ein Gerichts-Ping-Pong? In der ersten Juni-Hälfte wurde gestritten, ob in Göttingen oder Berlin das Insolvenzverfahren der Securenta AG durchgeführt werden soll. Wie immer geht es dabei im Hintergrund um mehr als nur Kompetenzgerangel zwischen zwei Gerichten. Nachdem das Göttinger Gericht das Signal auf „Freie Fahrt“ gestellt hat und das Berliner Insolvenzgericht das am 08. Juni 2007 dort eingeleitete Verfahren eingestellt hat, wurde gegen diese sehr eindeutige Entscheidung opponiert.
Die Folge: Der Zug stoppt und die Gläubigerversammlung (26.09.2007) sowie der Termin, um die angemeldeten Forderungen zu prüfen (21.11.2007), werden einstweilen aufgehoben. Jetzt muss die nächste Instanz entscheiden – und dann fährt der Zug weiter. Spannend wird es werden, denn es gilt darüber zu entscheiden, ob er auf dem Gleis Göttingen weiter seine Bahn ziehen wird oder ob die Bahnfahrt ein anderes Ziel ansteuern wird.
Quelle: Amtsgericht Göttingen (AG Göttingen) Beschluss vom 31. Juli 2007, Az 74 IN 222/07
08. August 2007 (HG)
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