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Securenta AG: Insolvenzgericht verlängert Anmeldefrist Bis zum 30. November 2007 besteht die Möglichkeit für Anleger der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement Aktiengesellschaft (Securenta AG) Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zwar ist das Insolvenzverfahren noch immer nicht rechtskräftig vor dem Amtsgericht Göttingen eröffnet worden, weil dem Eröffnungsbeschluss Steine in den Weg gelegt worden sind, aber dennoch können bei dem Insolvenzverwalter Knöpfel die Forderungen eingereicht werden. Bei der Anmeldung ist von Anlegern unbedingt zu berücksichtigen, dass nicht nur bloße Einlagenforderungen angemeldet werden, sondern auch Schadensersatzforderungen aus fehlerhafter Beratung und Aufklärung. Natürlich kann auch nach dem Stichtag noch eine Forderung vorgebracht werden,
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Für die Anleger der Göttinger Gruppe wird es immer komplizierter, sich zurecht zu finden. Denn neben der Unsicherheit über die einzelnen Insolvenzverfahren tritt die Frage, was man überhaupt tun kann, um Geld zurück zu erhalten. Hierzu hat Rechtsanwalt Hartmut Göddecke jüngst einen Artikel in Kapital markt-intern veröffentlicht, der über viele Einzelheiten aufklärt.
Hier der Link:
Quelle: Amtsgericht Göttingen (AG Göttingen) vom 02. Oktober 2007, Az
09. November 2007 (Hartmut Göddecke)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie„hier“
Insolvenz der Göttinger Gruppe – Handlungsmöglichkeiten für Berater und Anleger Artikel in kapital mark-intern 42/07
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