Archivsuche:
    NEWS

Widerruf Button
Web Akte Button
Rückservice - Callback
Jetzt Rechtslage testen!
JETZT KAPITALRECHTinfo - Das Mandantenmagazin der Kanzlei Göddecke - bestellen!
Fragen, Anregungen, Kritik?!



Folgen Sie uns:

Follow rechtinfo on Twitter


Swiss Financial Partners AG (SFP): Die Eidgenössische Bankenkommission ersetzt Geschäftsführung

Mit ordnungsbehördlicher Verfügung hat die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) der bisherigen Geschäftsführung untersagt, weiterhin allein im Namen der Gesellschaft zu handeln. Statt dessen hat sie zwei Untersuchungsbeauftragte eingesetzt, die die Geschäfte der SFP überprüft und fortführt.

Der Geschäftsführer der SFP, Herr Guido Gillardoni, ist aufgrund ordnungsbehördlicher Verfügung nicht mehr ermächtigt, die Geschäfte seiner Vermögensverwaltung zu führen. Vermutlich haben nicht unmittelbar aufklärbare Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung dazu geführt, dass sich die EBK gezwungen sah, eigene Untersuchungsbeauftragte im Unternehmen einzusetzen. Diese führen nun kommissarisch die Geschäftsführung des Unternehmens.

 

Seit geraumer Zeit war die SFP bereits in der Schweiz als Vermögensverwalter tätig, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen. Die SFP war entgegen ihrer gesetzlichen Pflicht nicht mehr einer Selbstregulierungsorganisation unterstellt, die die Einhaltung der Geldwäschenormen beaufsichtigte. Weitere Hintergründe sind noch unklar. Jedenfalls war es der SFP offensichtlich nicht ohne weiteres möglich, die Erlaubnis wieder zu erlangen.

 

Nach Art. 23quarter des Schweizer BankG kann die EBK Untersuchungsbeamte einsetzen, wenn mit Hilfe des betroffenen Unternehmen ein aufsichtsrechtlicher Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann oder die Umsetzung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen seitens des betroffenen Unternehmens nicht erfolgt. Die eingesetzten Untersuchungsbeamten haben grundsätzlich umfassende Befugnisse, wie das Recht, alle Räumlichkeiten des Unternehmens zu betreten, sämtliche Unterlagen einzusehen oder Auskünfte zu erfragen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Auf Ihrer Internetseite beruft sich die SFP auf die langwährende Tradition Schweizer Vermögensverwalter, die auf starken Fundamenten ruht. Ob die SFP Ihre Geschäfte aber mittel- bis langfristig weiterhin fortsetzen kann, ist ungewiss. Die Maßnahme der EBK lässt befürchten, dass die Geschäfte nicht im Einklang mit den Gesetzen geführt wurden. Anleger müssen sich bewusst sein, dass die vermeintlich starken Fundamente bei der SFP wackeln.

 

 

Eigener Bericht

 

28. November 2007 (RA Patrick J. Elixmann)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

:: Die schweizerische Swiss Financial Partners AG (SFP) sorgt für Irritationen bei ihren Kunden

 

:: Swiss Financial Partners AG (SFP): Vermögensverwalter ohne Erlaubnis?

 

:: Swiss Financial Partners AG (SFP): Konkursantrag verunsichert Anleger

 

:: Vermögensverwalter stehen im Feuer der Kritik: Unabhängige Treuhänder oder eigennützige Provisionenschinder?

 

:: Vermögensverwaltung: Ein Urteil des eidgenössischen Bundesgerichts erschüttert die Schweizer Finanzbranche

 

:: MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand, Zürich / Appenzell:

Vermögensverwaltung mit Geld-weg-Garantie?

 

 



REFERENZEN:









Button Anwaltskompass







Göddecke Rechtsanwälte Anlagerecht

Elite Report - Top Adressen im Anlagerecht

Kapital-rechtinfo.de von Anwaltsblatt positiv bewertet

KRI-SPEZIAL:

I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus:

Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen:

Spezialseite zu Film- und Medienfonds
filmfonds.rechtinfo.de

Spezialseite zu Schiffsfonds
schiffsfonds.rechtinfo.de

MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG
medpro.rechtinfo.de

Lehman Brothers
lehman.rechtinfo.de

ACI Alternative Capital Invest
aci.rechtinfo.de

DFO/DBVI/Privatbank Reithinger:
dbvi.rechtinfo.de

MWB Vermögensverwaltungs AG
mwb.rechtinfo.de

Securenta/Göttinger Gruppe
securenta.rechtinfo.de

Accessio Wertpapierhandelshaus AG
accessio.rechtinfo.de

Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de

Futura Finanz GmbH & Co. KG
futura-finanz.rechtinfo.de

MSF Master Star Fund
Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG
msf.rechtinfo.de

VIP 3 und 4 Medienfonds
vip.rechtinfo.de
II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche:

Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen

Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen

Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter:
http://twitter.com/rechtinfo

KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed
rss.rechtinfo.de

Online-Rechtsberatung uvm.
www.rechtinfo-rat.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht
www.erb-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen
www.widerrufsbelehrungen.de

Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/
bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten
www.steuern-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag)
www.arbeit-rechtinfo.de

Mehr Sicherheit im Finanzdschungel
www.rechtinfo-check.de

Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de

Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo
KAPITALRECHTinfo

Im Überblick
www.gerecht.de

Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de