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Securenta Göttinger Immobilienanlagen u. Vermögensmanagement AG: Zieht der Insolvenzverwalter zu Unrecht Geld aus den Taschen der Anleger?

Obwohl das Insolvenzverfahren der Securenta AG schon seit Monaten auf den Weg gebracht worden ist, werden noch immer von Anlegern durch den Insolvenzverwalter Knöpfel Gelder eingezogen. Sinnvoll in einen Investitionsprozess können diese Gelder nach Ansicht des Bundes der Kapitalanleger e. V.(BdKA), Ottweiler, nicht mehr eingebunden werden. Er ließ Strafanzeige gegen den Insolvenzverwalter erstatten.

Mehrere zehntausend Euro sollen monatlich noch von den Geldkonten der Anleger eingezogen werden, so berichtete Insolvenzverwalter Knöpfel am 25. März 2008 auf der Gläubigerversammlung. Die Anlegergelder seien bereits während der Geschäftsphase der Securenta AG kaum bis gar nicht werthaltig investiert worden, so erläuterte Knöpfel auf dem Treffen der Gläubiger. Der Insolvenzverwalter sprach davon, dass man – wie auch von kritischer Fachpresse schon seit langem betont – von einem modifizierten Schneeballsystem ausgehen müsse.

 

Dieses war der Grund für den BdKA die Staatsanwaltschaft in Hamburg, dem Geschäftssitz der Insolvenzverwaltung, von den noch immer andauernden finanziellen Belastungen der Anleger in Kenntnis zu setzen; denn wenn schon während der Geschäftsphase kaum werthaltig investiert worden sein soll, dann doch wohl erst recht nicht in der Insolvenzphase. Kritisch ist die Anlegerschutzorganisation, weil von einer Firmenfortführung, der die frischen Anlegergelder dienen könnten, nicht die Rede sein kann.

 

Knöpfel, der den Anlegern im Gegensatz zum Verwalter Prof. Rattunde im Insolvenzverfahren der „Schwestergesellschaft“ Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA (GG-Holding), weitgehend Rechte abspricht, soll nach der veröffentlichten Strafanzeige wohl zu Unrecht monatlich die Gelder auf „Ratenverträge“ einziehen.

 

Der BdKA ist auf dem Gebiet des Kapitalanlegerschutzes tätig und als gemeinnützig anerkannt. Er bündelt schon seit vielen Jahren erfolgreich die Interessen von Geschädigten der Göttinger Gruppe.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Anleger, deren Konto noch immer mit Securenta-Buchungen belastet werden, sollten widersprechen und die Beträge zurück fordern. Denn nach weit verbreiteter Ansicht unter Juristen, ist die Beteiligung mit der Insolvenzeröffnung beendet. Zahlpflichten der Anleger bestehen seit Juni 2007 dementsprechend nicht mehr.

 

Anleger, die ihre Rechte wahrnehmen und sich nicht möglichen Zahlpflichten ausgesetzt sehen wollen, sollten in der nächsten Gläubigerversammlung am 13. Mai 2008 in Göttingen anwesend sein oder sich durch einen spezialisierten Anwalt vertreten lassen. Auch die KANZLEI GÖDDECKE wird wieder Anlegerinteressen deutlich zu Gehör bringen.

 

Quelle: Handelsblatt vom 31. März 2008

 

01. April 2008 (Hartmut Göddecke)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

Göttinger Gruppe / Securenta AG: Stiftung Warentest rät, Schäden anzumelden

 

Auftrag zur Forderungsanmeldung und Vertretung in der Gläubigerversammlung

 



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