Archivsuche:

Widerruf Button
Web Akte Button
Rückservice - Callback
Jetzt Rechtslage testen!
JETZT KAPITALRECHTinfo - Das Mandantenmagazin der Kanzlei Göddecke - bestellen!
Fragen, Anregungen, Kritik?!



Folgen Sie uns:

Follow rechtinfo on Twitter


Lauert auf Seite 2 des Schreibens vom Insolvenzverwalter Knöpfel die Steuerbombe mit Zeitzünder? So fragt sich mancher Anleger, der dieser Tage Post vom Insolvenzverwalter Knöpfel erhielt. Fest steht jetzt offensichtlich jedenfalls eines: Anlegern soll auch nach Ansicht des Insolvenzverwalters ein Schadensersatz zustehen.

Wer die Passage liest könnte meinen, er habe die Wahl: Keine Schadensersatzansprüche stellen und damit in der Vergangenheit erhaltene Steuervorteile sichern oder seine berechtigten Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren der Securenta AG anzumelden und etwas von der Insolvenzquote zu erhalten.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Diese Ansicht – selbst wenn sie hier nur verkürzt dargestellt werden kann – ist falsch. Denn der Anleger hat in Wirklichkeit gerade keine Wahl: Die Finanzämter müssen im Rahmen der Gesetze reagieren. Im Wesentlichen gibt es – grob skizziert – zur Zeit erkennbar folgende Optionen, von denen niemand vorher sagen kann, ob und wann sie eintreten:

 

  • Ihre Beteiligung an der Securenta AG wird steuerlich grundsätzlich nicht anerkannt:

(z. B. als so genannte steuerliche Liebhaberei)

Alle Anleger müssen einen Teil der erzielten Steuervorteile zurück erstatten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet haben oder einfach passiv geblieben sind.

Eintrittswahrscheinlichkeit: gering, jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen

  • Das Finanzamt erhält von Ihren Schadensersatzansprüchen Kenntnis, die Sie im Insolvenzverfahren stellen, und Sie erhalten kein Geld zurück:

(kurz gefasst: Ansicht des Insolvenzverwalters Knöpfel)

Zu versteuern ist der Betrag, den Sie aus der Insolvenzmasse erhalten, also nichts.

Eintrittswahrscheinlichkeit: sehr gering

  • Das Finanzamt erhält von Ihren Schadensersatzansprüchen Kenntnis und Sie erhalten Geld zurück:

Zu versteuern ist der Betrag, den Sie effektiv aus der Insolvenzmasse erhalten.

Eintrittswahrscheinlichkeit: sehr hoch

 

Nach Ansicht der Kanzlei Göddecke erscheint das Szenario, das der Insolvenzverwalter darstellt, mit einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit. Dabei ist außerdem noch zu berücksichtigen, dass viele ältere Steuerbescheide rückwirkend kaum oder gar nicht mehr geändert werden können.

 

Von viel höherer Bedeutung dürfte vielmehr sein, dass der Insolvenzverwalter eine Reihe von Jahresabschlüssen (Bilanzen) der vergangenen Jahre dem Gericht zur Überprüfung anvertraut hat – er hat sie angefochten. Die Folgen hieraus sind für die Anleger noch nicht abschätzbar.

 

Quelle: Schreiben Insolvenzverwalter Peter Knöpfel vom April 2008 an Anleger

 

21. April 2008 (Hartmut Göddecke)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“



REFERENZEN:









Button Anwaltskompass







Göddecke Rechtsanwälte Anlagerecht

Elite Report - Top Adressen im Anlagerecht

Kapital-rechtinfo.de von Anwaltsblatt positiv bewertet

KRI-SPEZIAL:

I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus:

Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen:

Spezialseite zu Film- und Medienfonds
filmfonds.rechtinfo.de

Spezialseite zu Schiffsfonds
schiffsfonds.rechtinfo.de

MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG
medpro.rechtinfo.de

Lehman Brothers
lehman.rechtinfo.de

ACI Alternative Capital Invest
aci.rechtinfo.de

DFO/DBVI/Privatbank Reithinger:
dbvi.rechtinfo.de

MWB Vermögensverwaltungs AG
mwb.rechtinfo.de

Securenta/Göttinger Gruppe
securenta.rechtinfo.de

Accessio Wertpapierhandelshaus AG
accessio.rechtinfo.de

Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de

Futura Finanz GmbH & Co. KG
futura-finanz.rechtinfo.de

MSF Master Star Fund
Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG
msf.rechtinfo.de

VIP 3 und 4 Medienfonds
vip.rechtinfo.de
II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche:

Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen

Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen

Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter:
http://twitter.com/rechtinfo

KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed
rss.rechtinfo.de

Online-Rechtsberatung uvm.
www.rechtinfo-rat.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht
www.erb-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen
www.widerrufsbelehrungen.de

Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/
bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten
www.steuern-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag)
www.arbeit-rechtinfo.de

Mehr Sicherheit im Finanzdschungel
www.rechtinfo-check.de

Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de

Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo
KAPITALRECHTinfo

Im Überblick
www.gerecht.de

Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de