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Securenta Göttinger Immobilienanlagen u. Vermögensmanagement AG: Nochmals in die Verlängerung – Gläubiger können noch immer Forderungen anmelden Wiederholung macht den Meister – das jedenfalls sagt der Volksmund. Wieder einmal wird ein Termin im Insolvenzverfahren der Securenta AG verschoben. Gläubiger können ihre Forderungen auch noch bis zum 30. September 2008 anmelden. Sie sollten ihr Recht nutzen, denn es könnte eine Insolvenzquote geben. Kurz vor Ablauf der Anmeldefrist bis zum 31. März 2008 hat das Amtsgericht Göttingen noch einmal den Gläubigern Zeit gegeben, ihre Forderungen anzumelden. Dieses Mal wird der Stichtag der 30. September 2008 sein. Der Beschluss des Amtsgerichts datiert vom 27. März 2008 und ist leider auf der „offiziellen“ Internetseite der Insolvenzverwaltung zumindest bis Mitte April 2008 nicht veröffentlicht.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Leider werden die Gläubiger in diesem Verfahren immer wieder durch die Insolvenzverwaltung beklagenswert schlecht informiert.
Inzwischen mehren sich die Stimmen, die eine Absetzung des bisherigen Insolvenzverwalters verfolgen. Dabei geht es nicht nur um Formalien. Ernsthafte Argumente stehen zur Hand. Bei genauer Analyse wird erkennbar, dass wesentlich mehr Vermögen zur Insolvenzmasse gezogen werden könnte, als bisher vom Verwalter aufgelistet worden ist. Nach Ansicht der Kanzlei Göddecke weist der Bericht gravierende Lücken auf und verschweigt offenbar Vermögensbestandteile. Die Kanzlei Göddecke geht davon aus, dass sogar von einer namhaften Insolvenzquote ausgegangen werden könnte, wenn das Verfahren mit entsprechendem Elan angegangen wird.
Für Anleger bedeutet das konkret: Anmelden der Forderung und für eine starke Vertretung in der Gläubigerversammlung am 13. Mai 2008 zu sorgen lohnt sich in jedem Fall.
Quelle: Amtsgericht Göttingen (AG Göttingen) Beschluss vom 27. März 2008, Az. 74 IN 222/07
21. April 2008 (Hartmut Göddecke)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“
Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren mit Schadensersatzansprüchen http://www.securenta.rechtinfo.de/content/Securenta-SchEA_AuftragVOMA_GV.pdf
Göttinger Gruppe / Securenta AG: Stiftung Warentest rät, Schäden anzumelden
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