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Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Finanzamt Göttingen „pokert“ hoch Fakt ist: zu Beginn des Insolvenzverfahrens im Sommer 2008 benachrichtigte das Finanzamt Göttingen das Insolvenzgericht, dass Steuerforderungen in Höhe von rund Euro 6,7 Mio. bestünden; angemeldet im Insolvenzverfahren wurden aber dann über Euro 100 Mio. Übersehen wird dabei, dass diese Forderung auf recht wackligen Beinen steht. Weitgehend unbekannt ist auch: das Finanzamt dürfte eher in der Schuld der Securenta stehen. Anleger können nach Ansicht der Kanzlei Göddecke davon profitieren; für sie geht es um viel Geld. Schon seit Jahren fordert die Securenta Gelder vom Finanzamt zurück. Sie kämpft um Millionenbeträge, die das Finanzamt Göttingen möglicherweise zu Unrecht erhalten hat. Der Bundesfinanzhof (BFH) bestärkte in seinem Urteil vom 18. November 2004 die Position der Securenta und der Europäische Gerichtshof hat ebenfalls in seinem Urteil vom 13. März 2008 in weiten Teilen zu Gunsten der Securenta entschieden.
Gute Erfolgsaussichten für die Securenta wird auch von einem führenden Experten des Steuerrechts bestätigt. So hat Prof. Dr. Joachim Lang, Köln, in seinem Gutachten aus Oktober 2005 im Ergebnis festgestellt, dass der Securenta Ansprüche gegen das Finanzamt in Höhe von etwa Euro 23,3 Mio. zustehen würden. Hierzu würden sich noch die Zinsen gesellen, die das Finanzamt bezahlen müsste.
Groben Schätzungen zu Folge müsste das Finanzamt dann der Securenta etwa Euro 35 Mio. überweisen, die etwa in Höhe von ca. Euro 8 Mio. weitergeleitet werden würden, jedoch stünde der Restbetrag von rund Euro 27 Mio. im Insolvenzverfahren zur Verfügung.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Denkt man diese Zahlenreihe zu Ende, müsste das Finanzamt die im Insolvenzverfahren gestellten Forderungen von über Euro 100 Mio. ausbuchen und außerdem noch für die Anleger Gelder einzahlen.
Es ist nicht zu verhehlen, dass noch einige Hürden zu überspringen sind. Aber eines wird leider deutlich: Die Anleger werden nicht vollständig informiert. In dem Bericht des Insolvenzverwalters findet sich zu diesen Vermögenswerten kaum etwas Aussagefähiges, was über Allgemeinheiten hinausgeht.
Sollte der Insolvenzverwalter Knöpfel hier etwas übersehen haben? Nach Ansicht der Kanzlei Göddecke jedenfalls – die einen Abwahlantrag gegen Knöpfel gestellt hat – scheint Knöpfel keine Verwaltung zu Gunsten der Anleger im Sinn zu haben. Anleger, die ebenfalls für ein anderes Insolvenzmanagement sorgen wollen, können die KANZLEI GÖDDECKE beauftragen, für sie tätig zu werden. Antragsformulare -> hier.
Quellen:Bundesfinanzhof (BFH) Urteile vom 18. November 2004, Az V R 16/03 und V R 17/03 Finanzgericht Niedersachen (FG Niedersachsen) Urteil vom 18. Oktober 2001, Az 436/06 Finanzgericht Niedersachen (FG Niedersachsen) Urteil vom 05. Oktober 2006, Az 109/05 Europäischer Gerichtshof (EuGH) Urteil vom 13. März 2008, Az C-437/06 Gutachten Prof. Dr. Joachim Lang vom 12. Oktober 2005
02. Mai 2008 (Hartmut Göddecke)
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