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Securenta AG: Insolvenzverwalter Rattunde verlängert Frist zur Forderungsanmeldung bis zum 30.09.2008 In einem Schreiben von Juli 2008 an die Kanzlei Göddecke hat Prof. Rattunde nochmals klar gestellt, dass geschädigte Anleger grundsätzlich als vollwertige Insolvenzgläubiger in die gewöhnliche Insolvenztabelle aufgenommen werden. Die Frist zur Forderungsanmeldung läuft noch bis zum 30.09.2008. Anleger, deren Forderungen anerkannt sind, werden hierüber nicht separat informiert. Eine Mitteilung erhalten nur die Anleger, deren Forderung bestritten wird. Selbst wenn Anleger den Termin verpassen, können Forderungen noch nachgemeldet werden; es entstehen dann nur geringfügige Nachmeldegebühren.
22.07.2008 (Jutta Krause)
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