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Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Gläubigerversammlung mit Hoffnungsschimmer Zum zweiten Mal in diesem Jahr treffen sich Gläubiger, um in den Räumen des Göttinger Amtsgerichts über das weitere Schicksal des ehemaligen Finanzunternehmens zu entscheiden. Weitgehend herrscht über die bessere rechtliche Position der Anleger Einigkeit nachdem Prof. Rolf Rattunde erklärte, er werde ihre Schadensersatzforderungen anerkennen. Die wichtigste Botschaft für die Anleger kam gleich zuerst: Im Gegensatz zu dem inzwischen abgelösten Insolvenzverwalter Peter Knöpfel, Hamburg, erkennt der vor 1 ½ Monaten eingesetzte und von Anlegeranwälten favorisierte Prof. Rattunde, Berlin, ihre Rechte an. Er betont, wichtig sei es, die Schadensersatzansprüche ordnungsgemäß anzumelden. Jeder einzelne Fall würde geprüft, ob die Forderungsanmeldung des Anlegers den Vorgaben genüge.
Die Gemeinschaft der Gläubiger ließ sich von Rattunde über die aktuellen Entwicklungen informieren und beauftragte ihn, die restlichen Gebäude der Securenta bestmöglich zu verkaufen und inzwischen aufgetauchte rechtliche Barrieren des anstehenden Immobilientransfers zu beseitigen. Der Erlös geht zwar zu einem großen Teil an Gläubiger, die im Grundbuch eingetragen sind, aber es kommt auch den anderen Gläubigern des Insolvenzverfahrens ein Teilbetrag zu Gute.
Komplex ist die Beziehung zum Finanzamt, das Steuerausfälle zu beklagen hat. Andererseits – so der Stand – will die insolvente Securenta bereits geleistete Beträge im zweistelligen Millionenbereich als zuviel gezahlte Steuern zurück erhalten. Hierzu laufen bereits seit etwa 1 ½ Jahrzehnten Verfahren vor Gerichten. Auch wenn ein Ausgang dieses Prozesses von Rattunde nicht vorausgesagt werden kann, bleibt zu hoffen, dass im Ergebnis die Forderungsinhaber von dem Streit profitieren werden.
Die Gläubiger werden sich noch ein drittes Mal treffen müssen, denn die auf die Tagesordnung gesetzte Entscheidung über einen Gläubigerausschuss konnte aus formellen Gründen nicht getroffen werden. Aus Sicht der Anlegervertreter gibt ein solches Gremium Sinn: Wenn es um „verbranntes Geld“ im mehrstelligen Millionenbereich geht, haben Anleger und andere Forderungsinhaber das Recht auf Transparenz.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Nach Angaben der Insolvenzverwaltung haben verhältnismäßig wenig Anleger Forderungen angemeldet. Da eine solche Anmeldung noch bis zum 30. September 2008 möglich ist, empfiehlt es sich, diese Aussicht auf eine Insolvenzquote zu nutzen. Dieser Meinung, die in den vergangenen Wochen auch vermehrt von Verbraucherschutzorganisationen geäußert worden ist, schließt sich die KANZLEI GÖDDECKE an. Wer dieses nicht selbst erledigen will, kann dieses über die KANZLEI GÖDDECKE vornehmen lassen. Das dazugehörige Formular finden Sie hier. http://www.securenta.rechtinfo.de/content/Securenta-SchEA_AuftragVOMA_GV.pdf
Quelle: eigener Bericht 23. Juli 2008 (Hartmut Göddecke)
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