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Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Neues aus Göttingen – Versammlung soll über Gremium für Gläubiger entscheiden

Mitte Oktober 2008 werden die Anleger und weitere Gläubiger der Securenta AG erfahren, wie es um ihre Forderungen steht. Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde (Berlin) wird detailliert zur aktuellen Vermögenslage berichten. Für die Gläubiger geht es außerdem um die Poleposition – den Gläubigerausschuss.

Am 14. Oktober 2008 um 9.00 Uhr sollen sich die Gläubiger ein drittes Mal in Göttingen treffen – nicht nur, um weitere Einzelheiten aus der Vergangenheit des Finanzkonzerns zu erfahren. Mit Spannung wird Antwort auf die Frage erwartet, was aus dem Verkauf der restlichen Immobilien zu Gunsten der Schar enttäuschter Anleger und anderer berechtigter Forderungsinhaber geworden ist.

 

Wichtig ist auch die anstehende Entscheidung, ob ein Gläubigerausschuss eingerichtet wird und ob unzufriedene Anleger mit ihren Interessen angemessen repräsentiert werden. Bislang sperrten sich vor allem die Stadt Göttingen und das Finanzamt Göttingen dagegen, dass ein solcher Gläubigerausschuss gebildet wird. Für ein solches Gremium spricht, dass die Anleger als Geldgeber nicht nur das Recht haben, genau zu wissen, wie ihre Einlagen verwendet worden sind, sondern auch, wie es weiter geht, damit sie später wenigstens einen Teil ihres Schadens ersetzt erhalten.

 

Die Aufgabe des Gläubigerausschusses ist in etwa mit dem eines Beirats zu vergleichen. Er soll das Insolvenzverfahren überwachen, bei wichtigen Punkten mitentscheiden und den Insolvenzverwalter bei seinen Aufgaben unterstützen.

 

Für die Anleger, die ihre Forderungen als Schadensersatzforderungen bereits bei dem „alten“ Insolvenzverwalter Peter Knöpfel anmeldet haben, ist es nicht erforderlich, dieses Prozedere nochmals bei dem neuen Verwalter Prof. Rattunde zu wiederholen. Das hat das Amtsgericht Göttingen in seinem aktuellen Bescheid bekannt gegeben.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die Zeit ist für Entscheidungen reif, um das Insolvenzverfahren auf das Gleis für eine ordentliche Abwicklung zu setzen. Gewisse Weichenstellungen dafür sollten mit dem zu bildenden  Gläubigerausschuss abgesprochen werden – hierfür hat sich die KANZLEI GÖDDECKE schon seit Bekanntwerden der Pleite im Sinne der Investoren eingesetzt.

 

Anleger, die ihre Forderung noch ordnungsgemäß anmelden wollen, können mit diesem Formular die KANZLEI GÖDDECKE beauftragen: Formblatt (pdf-Datei).

 

Quelle: Amtsgericht Göttingen (AG Göttingen) Beschluss vom 18. August 2008, Az 74 IN 222/07

 

25. August 2008 (Hartmut Göddecke)

 

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