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Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Kein Steuersparmodell – alles auf Null gesetzt

Wenn alles auf Null gesetzt wird, fängt es wieder von vorne an. Das Finanzamt Göttingen überraschte viele Anleger, die ihr Geld in der Securenta AG angelegt hatten, mit zwei Nachrichten, die Unsicherheit schaffen. Zum einen wird eine Betriebsprüfung für die Securenta AG, Segment VII, für die Jahre 2002 bis 2007 angekündigt und zum weiteren werden Einkünfte festgestellt.

Der Bescheid über die Betriebsprüfung ist nicht wirklich außergewöhnlich, wenn ein Unternehmen wie hier die Securenta AG nach Ansicht der Finanzbehörde über viele Jahre keine ordnungsgemäßen Steuererklärungen abgegeben hat. Außerdem wird das Verhalten der Göttinger Finanzbehörde besser verständlich, wenn man berücksichtigt, dass die Fiskalbeamten aus der niedersächsischen Universitätsstadt seit über 10 Jahren mit dem früheren Finanzkonzern in schweren Auseinandersetzungen stehen; geht des dabei doch mutmaßlich um einen zweistelligen Millionenbetrag, über den gestritten wird. Im Streit steht die Frage, ob das Finanzamt noch weitere Forderungen an den zusammengebrochenen Finanzkonzern stellen darf oder ob umgekehrt, das Finanzamt seinerseits zahlen muss.

 

Es wundert dann auch wenig, dass die Finanzverwaltung die laufenden Einkünfte und Veräußerungsgewinne mit einem weiteren Schreiben zunächst auf Null gesetzt hat; also steuerliche Verluste streicht. Damit dürfte wohl noch nicht das letzte Wort gesprochen sein. Für die Anleger bedeutet dieses, dass unter Berücksichtigung der jetzt festgesetzten Werte aus Göttingen das eigene Wohnsitzfinanzamt am Ort des Anlegers die Steuerlasten neu berechnen wird. Dieses sind die Folgen aus der nach Steuerrecht bestimmten einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung. 

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Anleger, die ihr Geld der Securenta AG überlassen haben, müssen nicht damit rechnen, dass Beamte aus dem Finanzamt vor ihrer Tür stehen werden, um sich durch Belegberge durchzuarbeiten. Die Prüfung wird vor allem in Göttingen und in den Räumen des Insolvenzverwalters Rattunde statt finden.

 

Übel für die Geldgeber ist es allerdings, dass – zumindest auf lange Sicht – Steuervorteile aus den Verlustzuweisungen gänzlich gestrichen sein dürften. Zahlungen der Anleger an die Finanzverwaltung sind in der Folge nicht ausgeschlossen. Neben den einkassierten Steuervorteilen dürfte noch zusätzliche Zinsen in Höhe  von 6 % p. a. an das Finanzamt zu überweisen sein.

 

Ein Einspruch gegen die Betriebsprüfung kommt für die Anleger nicht in Frage. Haben sie jedoch ihre Einlagen kreditfinanziert und wurden geltend gemachte Kreditzinsen jetzt aberkannt, so kann sich der Einspruch gegen die einheitliche und gesonderte Festsetzung lohnen. Er muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides beim Finanzamt erhoben werden.

 

Quelle: zwei Schreiben des Finanzamtes Göttingen (FA Göttingen) vom 05. Mai 2009

 

20. Mai 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

 

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