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MPC Offen Flotte: Anleger sollen nachzahlenWelche Auswirkungen die Krise auf dem Schiffsmarkt für das eigene Portemonnaie haben kann, mussten im Mai die Anleger des Schiffsfonds „MPC Offen Flotte“ (MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG) erfahren. Bereits jetzt ist absehbar, dass sie mit 8 bis 10 % ihres bereits investierten Kapitals nochmals zur Kasse gebeten werden sollen. Nur so sei nach Ansicht des Managements ein Totalverlust der Anlage zu vermeiden. Anleger können sich aber auch gezielt zur Wehr setzen und ihren Schaden minimieren.Die Reederei teilte mit, dass die 14 in dem „MPC Offen Flotte“ zusammengefassten Schiffe derzeit nicht einmal ihre Betriebskosten aus den Charterraten erwirtschaften können. Erst recht fehlt das Geld, um die hohen Finanzierungskosten decken zu können. Ohne die Nachschüsse der Anleger sei daher zu befürchten, dass die finanzierenden Banken nicht mehr länger auf ausstehende Zins- und Tilgungsraten warten. Die Verwertung der Schiffe ist zu befürchten. Dies käme einem Totalverlust des von den Anlegern eingesetzten Kapitals gleich.
Auch hier realisieren sich Risiken, die vielen Anlegern bei der Zeichnung des „MPC Offen Flotte“ (MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG) überhaupt nicht bewusst waren. Denn im Kern beinhaltet diese Beteiligung eine Zins- und Währungsspekulation. Die Rechnung konnte für Anleger nur aufgehen, wenn der US-Dollar gegenüber dem japanischen YEN während der gesamten Laufzeit stabil blieb. Durch den inzwischen eingetretenen Verfall des US-Dollars müssen nicht mehr US-Dollar verdient werden, um die Kreditverbindlichkeiten in YEN bezahlen zu können. Auch wird der Schiffswert nun in US-Dollar niedriger bemessen, was aufgrund der Kreditverträge in YEN eine Verschlechterung der Sicherheit darstellt. Auch hierauf reagieren die beteiligten Banken und bauen Druck auf die „MPC Offen Flotte“ auf.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Nicht nur dieser ganz zentrale Aspekt der Währungsrisiken wird in der Anlegerberatung regelmäßig vernachlässigt. Auch andere Risiken, aufgrund derer die „MPC Offen Flotte“ (MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG) und vergleichbare Anlagen für die Altersvorsorge ungeeignet sind, fallen oft unter den Tisch. Ganz zu schweigen von erheblichen Provisionen, die Banken offen legen müssen, aber immer noch gegenüber Investoren häufig verheimlicht werden.
Hiergegen können sich Anleger auch jetzt noch zur Wehr setzen. Wenn Schiffsbeteiligungen aufgrund einer falschen Beratung gezeichnet werden, ist die Anlage rückabzuwickeln. Den Anlegern steht dann nicht nur der Anlageschaden zu, sie können auch eine entgangene Rendite und den Ersatz der ihnen entstanden Rechtsanwaltskosten verlangen. Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE konnten schon in vielen Fällen geprellten Anlegern zu ihrem Recht – und damit zu ihrem Geld – verhelfen.
Quelle: eigene Recherche
11. Juni 2012 (Rechtsanwalt Daniel Vos)
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