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Schiffsfonds in der Krise – Stiftung Warentest rät ab, vorschnell Kapital nachzuschießen oder Ausschüttungen zurückzuzahlen. In Ausgabe 5/2010 des Magazins Finanztest berichtet Stiftung Warentest über die schweren Entscheidungen, vor denen derzeit viele Anleger von Schiffsfondsbeteiligungen stehen. Diese sind aufgrund der existenzbedrohenden Krise der Schifffahrtsbranche massiv unter Druck. Vielfach fordern die Emissionshäuser die Anleger auf, bereits erhaltene Ausschüttungen zurück- oder frisches Kapital nachzuzahlen. In vielen Fällen ist das der falsche Weg. Laut Finanztest ist die Aufforderung an die Anleger zum Einschuss von Neukapital oder zur Rückzahlung von Ausschüttungen die letzte Stufe vor der drohenden Insolvenz eines Schiffsfonds. Es sei jedoch nicht immer sinnvoll, derartige Sanierungsvorschläge von Fondshäusern, Treuhändern und Beiräten zu befolgen. Meistens seien Anleger nicht dazu verpflichtet, den Zahlungsaufforderungen Folge zu leisten. Zudem könne den Anlegern hierdurch weiterer Kapitalverlust drohen. Wegen der schwer einzuschätzenden Rechtslage sollten sich Anleger daher an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, welcher sich mit Schiffsfonds auskennt.
Zudem kommt Finanztest in seinem Artikel zu dem eindeutigen Ergebnis, dass Schiffsfonds sich aufgrund Ihrer erheblichen Risiken, die bis zum Totalverlust der Einlage gehen können, nicht für Kleinanleger eignen. Schiffsfonds seien nur etwas für vermögende Investoren, die einen Kapitalverlust verschmerzen können. Dennoch berichtet Finanztest von mehreren Beispielen, in denen die risikoreichen Papiere von Bankberatern und Finanzvermittlern als sichere Geldanlage oder Altersvorsorge angedient wurden. Über die erheblichen Risiken wurden die Anleger jedoch nicht aufgeklärt.
Ferner führt Finanztest aus, dass Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe für die Vermittlung von Schiffsbeteiligungen hohe Provisionen zwischen 10 und 17 Prozent der Anlagesumme kassieren. Wohl deshalb würden die Schiffsbeteiligungen auch an Anleger verkauft, für die sie nicht geeignet seien.
Finanztest rät Anlegern, welche nicht über die Risiken der Schiffsfonds aufgeklärt wurden, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die KANZLEI GÖDDECKE stimmt Finanztest zu. Anleger sollten nicht vorschnell weiteres Geld in einen Schiffsfonds einzahlen, ohne sich zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zudem sollten Anleger, welchen die Schiffsfonds als sichere Anlage empfohlen wurden, Schadensersatzansprüche von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen lassen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Anleger nicht ordnungsgemäß über die hohen Provisionen aufgeklärt wurden, welche ihre Bank für die Vermittlung des Fonds erhält. Hierzu sind Banken nach der neuesten BGH-Rechtsprechung verpflichtet. Anleger, welche nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage in einem Schiffsfonds und/oder über die von der Bank vereinnahmten Provisionen aufgeklärt wurden, können die Schiffsbeteiligung im Wege des Schadensersatzes rückabwickeln. Der Anleger erhält dann die komplette Anlagesumme zzgl. aller Aufwendungen zurück. Auch der entgangene Zinsgewinn kann geltend gemacht werden.
Quelle: Artikel Finanztest Mai 2010
03. Mai 2010 (Rechtsanwalt Marco Cords)
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