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Schiffsfonds: Banken senken ihr Portfolio mit Schiffskrediten – Anlegern drohen VerlusteDie Commerzbank und die HSH Nordbank senken ihr Portfolio an Schiffskrediten bereits in diesem Jahr deutlich. Das könnte das Aus für zahlreiche Schiffsfonds und enorme Verluste für viele Anleger bedeuten. Rechtzeitige Information hilft Anlegern, sich aus einem möglichen Desaster zu befreien.Deutsche Banken gehören zu den weltweit größten Schiffsfinanzierern und bekommen die weiter andauernde Schifffahrtskrise dementsprechend hart zu spüren. Die größten Geldgeber für Schiffe sind die HSH Nordbank, die Commerzbank, die Nord LB und die KfW-Tochter KfW-Ipex. Für die Banken bedeutet diese einstmals lukrative Geschäftssparte mittlerweile ein gewaltiges Verlustgeschäft.
Die HSH Nordbank strebt noch im ersten Quartal 2014 an, ein großes Portfolio mit Schiffskrediten zu verkaufen. Grund dafür sind insbesondere die hohen Verluste, die der Bank in den letzten Jahren durch Kreditausfälle zahlungsunfähiger Schiffsfonds entstanden sind.
Die Commerzbank hat ihre Schiffsfinanzierung bereits deutlich reduziert. Wenn nötig, werden weitere Verkäufe folgen. Jährlich musste die Commerzbank bislang für notleidende Schiffskredite Rücklagen von rund 600 Mio. Euro bilden. Um die Verluste zu verringern hat die Bank seit 2011 ihr Portfolio in Milliardenhöhe verringert.
Für die Schiffsfonds und die betroffenen Anleger bedeutet das eine weitere Belastung des ohnehin gebeutelten Schiffsmarktes. Die Reduzierung des Schiffskreditportfolios bei den großen Schiffsfinanzierern setzt die Schiffsfonds weiter unter Druck. Seit 2008 mussten mittlerweile rund 350 Schiffe Insolvenz anmelden und ein Ende der Krise ist nicht in Sicht.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Betroffene Schiffsfondsanleger sollten nicht zögern sich anwaltlich beraten zu lassen, um ihren Schaden so gering wie möglich zu halten. Sollten sich Anleger von der Bank nicht ausreichend über Risiken und Funktionsweise des Fonds aufgeklärt fühlen, haben sie möglicherweise einen Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung. Dies sollte sinnvoller Weise von einem Anwalt geprüft werden. Auch wenn ein Schiffsfonds die geflossenen Ausschüttungen zurück verlangt, sollten Anleger nicht ohne anwaltliche Prüfung der Angelegenheit dem bereits verlorenen Kapital weiteres hinterher werfen.
Die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreuen bereits eine Vielzahl betroffener Anleger erfolgreich bei der Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ebenso wie bei der Verteidigung gegen Ansprüche der Fondsgesellschaften. Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien telefonischen Erstkontakt unter 02241 - 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.
Quelle: eigene Recherche 19. Februar 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)
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