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Schiffsfonds: König & Cie. Schiffe laufen auf GrundDie Schiffe MS „King Justus“ aus dem Dachfonds Schiffahrts Investment 1 und MS „Stadt Schwerin“ mussten Ende Februar 2014 Insolvenz anmelden. Damit rutscht das Emissionshaus König & Cie. weiter in die Krise. Die betroffenen Anleger müssen nicht tatenlos zusehen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Betroffene Anleger sollten unbedingt anwaltlichen Rat suchen, denn es ist noch nicht aller Tage Abend. Vielfach wurden Schiffsfonds fälschlicher Weise als sichere Anlage zur Altersvorsorge beworben und vermittelt. Banken können den Anlegern daher zu Schadensersatz verpflichtet sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß und vollständig aufgeklärt haben. Über fließende Provisionen müssen die Banken ebenso aufklären wie über die Risiken und die Funktionsweise eines Schiffsfonds.
Die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE haben bereits für eine Vielzahl betroffener Anleger solche Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend gemacht. Schiffsfondsanleger, die von der Fondsgesellschaft aufgefordert werden, Ausschüttungen zurück zu zahlen, sollten ebenfalls an einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und diese Zahlungsaufforderung prüfen lassen, bevor sie weiteres Geld in die Hand nehmen.
Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien telefonischen Erstkontakt unter 02241 – 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.
Quelle: eigene Recherche
4. März 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)
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