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Schiffsfonds: Sechs Schiffsfonds von Orange Ocean erleiden SchiffbruchGleich sechs Schiffsfonds aus dem Emissionshaus Orange Ocean haben am 09.04.2014 Insolvenzantrag gestellt. Die Anleger dieser Fonds stehen jetzt schlimmstenfalls vor dem Nichts. Lesen Sie hier, was betroffene Anleger unternehmen können, um nicht alles zu verlieren.Orange Ocean legte ab 2008, zu Beginn der weltweiten Schifffahrtskrise, seine Schiffsfonds auf. Damit starteten diese Schiffsfonds bereits von einer schwierigen Ausgansposition. Die von der Insolvenz betroffenen Schiffe sind kleine Massengutfrachter (sog. Bulkcarrier) mit einer Transportkapazität von 35.000 bis 54.000 Tonnen. Das Emissionshaus hatte die Schiffe seinerzeit teuer gekauft. Die niedrigen Charterraten führten dazu, dass die Raten der Finanzierungsdarlehen nicht vollständig geleistet werden konnten. Die MS „Marietta Bolten“, einer der nun insolventen Schiffsfonds, hat bereits seit 2011 finanzielle Probleme. Die große Transportüberkapazität auf dem Schiffsmarkt hat bislang schon bei mehreren hundert Schiffsfonds zu finanziellen Problemen bis hin zur Insolvenz geführt.
Bei den von der Insolvenzanmeldung betroffenen Schiffen handelt es sich neben der bereits genannten MS „Marietta Bolten“ auch um die MS „Lucia“, die MS „United Takawangha“, die MS „United Tambora“, die MS „United Tristan da Cunha“ und die MS „United Tronador“.
Besonders leiden die kleineren Schiffe unter der Krise. Seit Jahren werden immer größere Schiffe gebaut, um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Der Capesize Bulkcarrier fasst beispielsweise 100-300.000 Tonnen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Betroffene Anleger, die ihr Kapital in einen Schiffsfonds investiert haben, sollten ihr Investment anwaltlich prüfen lassen. Auch im Falle einer Insolvenzanmeldung ist noch nicht aller Tage Abend. Anlegern, die von einer Bank zur Zeichnung eines Schiffsfonds beraten wurden, könnte ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank zustehen. Denn Banken unterliegen umfassenden Aufklärungspflichten.
Insbesondere über die bestehenden Risiken wie das Totalverlustrisiko einer solchen unternehmerischen Beteiligung, müssen Banken aufklären. Gleiches gilt für fließende Provisionen und so genannte Kick-back-Zahlungen. Auf die mögliche Rückforderung der Fondsgesellschaft bzgl. geleisteter Ausschüttungen sollten Anleger nicht zahlen, ohne vorher Rechtsrat eingeholt zu haben. Andernfalls werfen sie schlimmstenfalls gutes Geld dem schlechten hinterher.
Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreuen bereits viele betroffene Anleger. Sowohl bei der Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen als auch bei der Verteidigung gegen Rückforderungsansprüche unterstützen wir Sie gerne.
Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien telefonischen Erstkontakt unter 02241 – 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.
Quelle: eigene Recherche, Insolvenzbekanntmachungen des Amtsgerichts Hamburg vom 10. April 2014 (67g IN 185/14, 67g IN 187/14, 67g IN 188/14, 67g IN 189/14, 67g IN 190/14, 67g IN 191/14)
14. April 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)
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