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Schiffsfonds: Sturmtief aus FernostDie wirtschaftliche Lage von Schiffsfonds trübt sich weiter ein. Nicht nur sinkende Charterraten verderben den Anlegern die Rendite und können zum Verlust ihrer Beteiligung führen. Nun sehen sich die Anleger einiger Schiffsfonds einer weiteren Kapitalvernichtung ausgesetzt: eine japanische Rederei kann die ohnehin geschrumpften Charterraten nicht mehr zahlen.Die japanische Großrederei Sanko Streamship hat knapp 200 Schiffe gechartert. Darunter sind auch Schiffe deutscher Beteiligungsgesellschaften. Nun befindet sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage. Wie die Branche insgesamt leidet auch die Sanko Streamship unter dem weltwirtschaftlich bedingten Nachfragerückgang bei steigenden Treibstoffkosten. Nun kann die Rederei die Schiffsmieten nicht mehr voll bezahlen.
Betroffen sind Fonds der Initiatoren HCI Capital, Dr. Peters, Salomon Invest sowie König & Cie (Fonds: „King Robert“). Besonders schwer hat es die Anleger der HCI Capital erwischt. Dort steht Sanko Streamship mit 14 Schiffen in der Kreide, zehn Tanker und vier Versorgungsschiffe für Ölplattformen. Davon gehören neun Schiffe verschiedenen HCI-Dachfonds, fünf weitere Schiffe werden von Einzelfonds gehalten.
Derzeit arbeitet Sanko Streamship an einer außergerichtlichen Lösung, bei der alle Beteiligten zumindest zeitweise, möglicherweise auch endgültig auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche verzichten müssen. Kommt eine solche Lösung nicht zustande, besteht die Gefahr, dass die Rederei insgesamt in die Insolvenz fällt. Wie auch immer – auch deutsche Anleger werden für diese Entwicklung bluten müssen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Der Fall Sanko Streamship zeigt, dass Anleger von der Schiffskrise ganz unter-schiedlich betroffen sein können. Im Ergebnis können sie sich der aktuellen Entwicklung auf dem Schiffsmarkt aber nicht entziehen.
Grund genug, das Engagement grundsätzlich zu überprüfen, um Verluste zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren. Anlass für eine Prüfung hierzu können überzogene Versprechungen und eine unvollständige Risikoaufklärung gewesen sein. Wurden Anleger aufgrund einer fehlerhaften Beratung in eine Schiffbeteiligung gelockt, muss der Berater für die so entstandenen Schäden einstehen. Die KANZLEI GÖDDECKE konnte in solchen Fällen in der Vergangenheit bereits verloren geglaubte Anlegergelder zurückgewinnen.
Quelle: eigene Recherche
30. März 2012 (Rechtsanwalt Daniel Vos)
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