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Securenta AG: Termine, die Anleger ernst nehmen sollten Nachdem die Anfangswirren über den „richtigen“ vorläufigen Insolvenzverwalter geklärt sind, stehen jetzt auch die nächsten Schritte fest. Über den Insolvenzverwalter sollen die Gläubiger Ende September 2007 selbst entscheiden und Ende November 2007 sollen voraussichtlich die Forderungen geprüft werden. Wer Ansprüche an die insolvente Securenta AG stellen will, soll diese nach dem Willen des Amtsgerichts Göttingen bis zum 20. September 2007 bei dem Insolvenzverwalter Knöpfel anmelden. Zwar kann auch nach diesem Zeitpunkt eine Forderung noch angemeldet werden, jedoch können dafür möglicherweise Kosten fallen.
Zwei Gläubigerversammlungen sind angesetzt worden:
Erfreulicherweise hat zudem das Berliner Insolvenzgericht entschieden, dass in Berlin das Insolvenzverfahren für die Securenta AG nicht durchgeführt wird. Es bleibt also für die Securenta AG bei der Zuständigkeit in Göttingen mit der Folge, dass die durch das Insolvenzgericht Berlin angeordneten Maßnahmen vorläufige Insolvenzverwaltung, Verfügungsbeschränkung, Vollstreckungseinstellung aufgehoben werden. Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die 1986 gegründete Securenta AG wurde als die Keimzelle der Göttinger Gruppe bekannt. Sie ist einige Zeit lang auch als Flagschiff des Finanzkonzerns bezeichnet worden; nunmehr steht fest, dass wegen schwerer finanzieller Havarie auf Grund gelaufen ist. Die Rettungschanchen dürften nach Einschätzung der Medien weniger als minimal sein.
Anleger sollten ihre eigene Sache in die Hand nehmen. Sie können gerade als Mitunternehmer mit einer starken Vertretung dafür sorgen, dass ihnen das Finanzdesaster nicht noch weitere Löcher in die eigene Geldbörse reißt. Die Kanzlei Göddecke hat bereits langem auf die Risiken hingewiesen und in Gerichtsverfahren für Anleger der Göttinger Gruppe Rückzahlungen erfochten. Jetzt wird sie zusammen mit dem Bund für Kapitalanlager e. V. (www.goettinger-gruppe-opfer.de) die Rechte der Anleger auch im Insolvenzverfahren der Securenta AG schützen.
Quelle: Amtsgericht Göttingen (AG Göttingen) Beschluss vom 14. Juni 2007, Az 74 IN 222/07 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (AG Charlottenburg) Beschluss vom 26. Juni 2007, Az 36s 2619/07 01. Juli 2007 (HG) Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden sie„hier“
Securenta AG: Kein langatmiges Gerichts-Ping-Pong – Gericht in Göttingen eröffnet das Insolvenzverfahren
Göttinger Gruppe: Wird ein Insolvenzverwalter weitere Gelder von Anlegern verlangen? |
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