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Securenta AG: Kein langatmiges Gerichts-Ping-Pong – Gericht in Göttingen eröffnet das Insolvenzverfahren

Am 14. Juni 2007 hat das Insolvenzgericht entschieden, dass das Securenta-Insolvenzverfahren in Göttingen bleibt. Für das Gericht war ausschlaggebend, dass seiner Ansicht nach der eigentliche Geschäftsbetrieb in Göttingen und nicht in Berlin geführt wird; alles andere sei nach seinem Eindruck eine „Zuständigkeitserschleichung“.

Der Sitz des Unternehmen ist nach wie vor in Göttingen, weil die eigentlichen Unternehmenstätigkeiten nicht nach Berlin verlagert worden sind. Außerdem habe die Securenta AG in den verschiedenen gerichtlichen Verfahren in der Vergangenheit niemals erklärt, dass sie nicht mehr in Göttingen beheimatet sei. Dieses sind die Hauptargumente, weshalb der zuerst in Göttingen gestellte Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zum Zuge kommt und nicht der später von der Securenta AG in die Wege geleitete Eigenantrag. Wörtlich wird von einem Eindruck gesprochen, dass man wohl von einer Zuständigkeitserschleichung (nach Berlin) ausgehen könne.

 

Das recht umfangreiche Urteil des Insolvenzgerichts führt sehr genau auf, wie es in den Tagen um die Insolvenzeröffnung Ende Mai / Anfang Juni 2007 ablief und es berichtet von insgesamt 40 Insolvenzanträgen in diesem Jahr und den vielen Haftbefehlen seit April 2007. Diese Haftbefehle wurden auf Antrag der Gläubiger der Securenta AG gestellt, weil die Geschäftsführung sich weigerte, Einblick in die Vermögenswerte zu geben. Der Insolvenzantrag sei am 04. Juni 2007 von einem Anleger gestellt worden. Das Insolvenzeröffnungsverfahren wurde am 07. Juni 2007 vom Amtsgericht Göttingen ordnungsgemäß beschlossen.

 

Obwohl das Management von dem Insolvenzantrag am Donnerstag (07. Juni 2007) und der Eröffnung des Antragsverfahrens in Göttingen wusste als auch schon am gleichen  Tag mit dem Insolvenzverwalter Knöpfel Kontakt hatte, wurde am Freitag (08. Juni 2007) durch die Securenta AG in Berlin-Charlottenburg ein eigener Insolvenzantrag gestellt und dabei nicht erwähnt, dass in Göttingen schon das Verfahren am Laufen sei.

 

Nur nebenbei sei bemerkt, dass inzwischen mindestens ein weiterer Insolvenzantrag in Göttingen gestellt wurde. Die Securenta AG hatte wohl „vergessen“, die Miete zu zahlen ....

 

Der vom Insolvenzgericht Göttingen eingesetzte vorläufige Gutachter kam – auch das geht aus dem Urteil hervor – zu dem Ergebnis, dass man das Insolvenzverfahren eröffnen solle. Übrigens: der vom Insolvenzgericht Berlin-Charlottenburg beauftragte Insolvenzverwalter meint dagegen, dass er zuständig sei. Nach allem verbleibt es aber (erst einmal) beim Göttinger Gericht und dem von ihm bestellten Insolvenzfachmann Knöpfel.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Auch wenn die Entscheidung des Göttinger Gerichts noch nicht rechtskräftig ist, dürfte eines mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest stehen: das Insolvenzverfahren der Securenta AG wird eröffnet werden. Die Zahlungsunfähigkeit steht für den Göttinger Insolvenzrichter außer Frage, weil die Securenta AG durch ihren Eigenantrag in Berlin-Charlottenburg zum Ausdruck bringt, dass die Kasse vollkommen leer ist.

 

Quelle: Amtsgericht Göttingen (AG Göttingen), Urteil vom 14. Juni 2007, Az 74 IN 222/07 (n. rkr.)

 

19. Juni 2007 (HG)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden sie „hier“

 

Securenta AG: Göttinger Insolvenzgericht bleibt bei Knöpfel

 

Göttinger Gruppe: Drei auf einen Streich – Insolvenzanträge gegen weitere Unternehmen der GG

 

Securenta AG: Die Luft ist `raus – vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet am 07. Juni 2007

 

Göttinger Gruppe: Haftbefehle und aktuelle Fragen verunsicherter Anleger



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