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Securenta AG: Göttinger Insolvenzgericht bleibt bei Knöpfel Im Streit der „eingesetzten“ Insolvenzverwalter zwischen den Göttinger und Berliner Insolvenzgerichten will das Gericht am (ehemaligen) Stammsitz der Securenta AG die Position klarstellen und stellt mit aktueller Bekanntmachung fest: Der Steuerberater Peter Knöpfel soll seine Arbeit fortsetzen. Am 07. Juni 2007 hatte das Göttinger Insolvenzgericht positiv über die Eröffnung des Insolvenzantragsverfahrens entschieden. Seine Zuständigkeit formuliert das Gericht mit einem Beschluss vom 11. Juni 2007 noch einmal klar und deutlich. Es will damit Spekulationen zurückweisen, die der Eröffnungsbeschluss vom 08. Juni 2007 des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg über das Schicksal der Securenta AG verursacht hat.
Dazu wörtlich:
Es wird folgendes klargestellt:
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Es nimmt kaum Wunder: Die Securenta AG – sie war stets ein äußerst kompliziertes juristisches Konstrukt gewesen – verursacht auch in der Agonie äußerst knifflige juristische Probleme; als ob die Gerichte nicht schon genug mit diesem Unternehmen zu tun gehabt hätten. Es dürfte wohl auch nicht das letzte juristische Scharmützel sein.
Quelle: Amtsgericht Göttingen (AG Göttingen), Beschluss vom 11. Juni 2007, Az 74 IN 222/07
15. Juni 2007 (HG)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden sie „hier“
Göttinger Gruppe: Drei auf einen Streich – Insolvenzanträge gegen weitere Unternehmen der GG
Securenta AG: Die Luft ist `raus – vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet am 07. Juni 2007
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