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SolarWorld AG: Schatten unübersehbar - Euro 550 Mio. Anleihen vor der Gläubigerversammlung?

Mit nur dürren Worten erklärt die Ad hoc Mitteilung des einstigen Vorzeigeunternehmens der Solarbranche vom 24.01.2013, dass "gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegebenen Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045) und Schuldscheindarlehen notwendig sind". Anleihegläubiger haben Rechte, die sie gegen Aktionäre, Banken und andere Gläubiger mit Nachdruck vertreten müssen, um nicht das Nachsehen zu haben.

Ursache für diese Meldung ist eine gefährliche Schieflage des einstigen Branchenprimus, die wiederum nicht gänzlich überraschend kommt. Im Mitte November herausgegebenen 3. Quartalsbericht 2012 ließ sich der Vorstand Frank Asbeck mit den Worten zitieren: „Wir werden alles dafür tun, dass SolarWorld die schwierige Konsolidierungsphase übersteht.“ Als Ursache für die Krise gelten die Konkurrenzprodukte, die aus China stammen. Der Wettbewerb aus Fernost setzt den gesamten Zweig der Solarindustrie unter Druck und brachte einige Unternehmen aus dem Solarsektor bereits in den Ruin, so Solar Millennium und Q-Cells im vergangenen Jahr. Der Schaden für die Anleger: Totalverlust.

Auch Anleihegläubiger haben nach der aktuellen Unternehmensmitteilung zu befürchten, dass ihre Anleihen im Wert verlieren. Wie stark dieser Verlust sein wird, hängt davon ab, wie gut sie in einer Gläubigerversammlung, die zu erwarten ist, vertreten werden. Naturgemäß nützt eine Insolvenz niemandem und Federn werden sowohl das Personal, die Aktionäre als auch Lieferanten und Anleihegläubiger lassen. Es fragt sich allerdings, wie sich die Verluste auf die einzelnen Gruppen verteilen.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Anleihegläubiger bei Restrukturierungen zu kurz kommen sollen und oft über den Tisch gezogen werden, weil man ihnen größere Opfer zumutet als Investoren, Banken und Lieferanten. Nur selten wird ihnen wirklich reiner Wein eingeschenkt und alle Zusammenhänge erklärt. Oft werden Fortführungsprognosen den Gläubigern teilweise offen gelegt und entscheidende Passagen geschwärzt. Ein solches Informationsdefizit zu Lasten der Anleihegläubiger ist durch nichts gerechtfertigt.

Die Anwälte der Siegburger KANZLEI GÖDDECKE   haben in den vergangenen Jahren die ersten Prozesse für Anleger von Anleihegläubigern nach neuen gesetzlichen Regeln - dem Schuldverschreibungsgesetz - erfolgreich vor Gericht geführt (Pfleiderer AG, Q-Cells AG) und sie vertreten auch Anleihegläubiger von Solar Millennium gegen die Emittenten. Auch für die Gläubiger der Anleihen von SolarWorld AG lohnt sich der Einsatz für ein möglichst gutes Ergebnis im Verteilungskampf der Geldgeber; sprechen Sie uns dazu an und lassen Sie sich kostenfrei registrieren.




Quelle:              Ad hoc Mitteilung SolarWorld AG vom 24. Januar 2013
Anleihedaten:     6,375 %           WKN A1H3W6               ISIN XS0478864225
                         6,125 %           WKN A1CR73                ISIN XS0641270045
Aktie:                                         WKN 510 840                ISIN DE0005108401

28. Januar 2013 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) 


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