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Sparkasse KölnBonn: In der Fachpresse an den Pranger gestellt

Die Meldungen vom 25. April 2012 in den renommierten führenden Wirtschaftsmagazinen Handelsblatt und Wirtschaftswoche dürften eingeschlagen haben wie eine Bombe. Weil die Sparkasse KölnBonn mit privaten Kunden riskante Zinswetten abschloss, droht ihr ein Millionenschaden. Und auch die zuständige Staatsanwaltschaft ist aktiv.

Fachmedien berichten, dass der Abschluss von riskanten Zinswetten zwischen der Sparkasse KölnBonn und mehrerer ihrer Privatkunden ein juristisches Nachspiel hat. Die Staatsanwaltschaft Köln prüft nach Angaben von Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer die Strafanzeige eines Sparkassenkunden. Der hatte die Vorstandsmitglieder der Sparkasse KölnBonn wegen Betruges, Nötigung und Untreue angezeigt. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Denn auch auf zivilrechtlicher Seite werden Kunden aktiv. Sie müssen plötzlich mehr und mehr die spekulative Dimension der sogenannten Swapverträge erkennen, die sie mit der Sparkasse geschlossen haben.

 

Das englische Wort „Swap“ übersetzt bedeutet „Tausch“. Und der Name ist bei Swapverträgen auch Programm. In jedem Vertrag können unterschiedliche Tauschobjekte und unterschiedliche Tauschmodalitäten vereinbart werden. Denkbar sind reine Zinsswaps. In der einfachsten Variante, dem sogenannten Plain Vanilla Swap, tauschen die Parteien für eine bestimmte Laufzeit Zinssätze aus.

 

Beispiel: Der Kunde zahlt für ein Jahr einen festen Zinssatz von 5,5 % p.a. aus einem vereinbarten Bezugsbetrag; die Sparkasse zahlt dafür dem Kunden für ein Jahr einen variablen Zinssatz wie den 3-Monats-Euribor zuzüglich eines Spreads bzw. Aufschlags aus dem gleichen Bezugsbetrag. Auf den ersten Blick wird deutlich: Sollte sich während der Laufzeit das Zinsniveau des Euribors unter dem vereinbarten Festzins halten, zahlt der Kunde drauf. Nicht so schnell erkennbar ist aber wieviel. Noch weniger ist das Verlustrisiko einschätzbar, wenn nicht nur Zinssätze, sondern gleichzeitig auch noch unterschiedliche Währungen wie Schweizer Franken oder Japanische Yen gegen den Euro getauscht werden. Denn dann beeinflussen nicht nur Zins-, sondern auch Entwicklungen auf dem Devisenmarkt den Swap.

 

Über diese Risiken muss das beratende Kreditinstitut seinen Kunden aufklären, wenn es mit ihm derartige Verträge abschließen möchte. Tatsächlich wurden Swapverträge gern unter den Schlagwörtern „Modernes Zins-und Währungsmanagement“ oder sogar „Zinsverbilligung“ oder „Zinsoptimierung“ an den Kunden gebracht. Schon diese Wortwahl ist ausweislich mehrerer jüngerer Entscheidung von Oberlandesgerichten geeignet, vollkommen falsche Erwartungshaltungen hervorzurufen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Wir vertreten bereits mehrere Mandanten, die umfassend einseitig über die Chancen von verschiedensten Swapvertägen aufgeklärt wurden. Die Risiken dagegen scheinen bei den Beratungen höchstens eine Statistenrolle gespielt zu haben. Tatsächlich sind die Risiken für einen Laien kaum kalkulierbar. Wenn auch Sie mit unvollständigen Informationen zum Abschluss von derartig riskanten Wettgeschäften verleitet wurden, werden Sie aktiv! Wir beraten Sie gerne.

 

Quelle: eigene Recherche

26. April 2012 (Rechtsanwältin Kerstin Symalla)

 

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:: OLG Stuttgart: Zur Aufklärungspflichten einer Bank bei einem Zins-Währungs-Swap-Geschäft



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