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Julius Stein Banking Corporation Ltd.: BaFin untersagt das Finanzkommissionsgeschäft Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Julius Stein Banking Corporation Ltd. sowie ihren Direktoren, Herrn Frank Suckfüll und Herrn Holger Börgmann, mit Bescheid vom 30. November 2006 untersagt, das Finanzkommissionsgeschäft zu betreiben. Unter der Firmierung Julius Stein Banking Corporation Ltd., die ihren satzungsmäßigen Sitz in England hat, boten die Herren Suckfüll und Börgmann Anlegern seit August 2006 eine "Private Placement Vereinbarung" an. Auf Grundlage dieser Vereinbarung nahmen sie rund 120.000 € entgegen, um damit Finanzinstrumente, insbesondere Bankschuldverschreibungen, im eigenen Namen anzuschaffen und zu veräußern.
Damit betreiben Herr Suckfüll und Herr Börgmann das Finanzkommissionsgeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.
Die BaFin hatte den Herren Suckfüll und Börgmann am 11. August 2006 bereits das Finanzkommissionsgeschäft als Zweigniederlassung der Jacob Adelmann AG, Schweiz, untersagt.
Das hierbei verwendete "Private Placement Vereinbarung" war weitgehend identisch mit der jetzt von der Julius Stein Banking Corporation Ltd. angebotenen "Private Placement Vereinbarung". Die Untersagungsverfügungen vom 11. August 2006 sind bestandskräftig.
Die Verfügungen vom 30. November 2006 sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die Namen der Herren Suckfüll und Börgmann erscheinen im Zusammenhang mit kritisierten Geschäften nicht zum ersten Mal; näheres finden Sie hier.
Quelle: Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 13. Februar 2007
15. Februar 2007 (HG)
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