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Steward & Spencer AG: Anleger sind vor Gericht erfolgreich

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Ansprüche betroffener Anleger der Steward & Spencer AG gegen deren Vorstände anerkannt. Die in der ersten Instanz gefallenen Urteile, mit denen das Landgericht Düsseldorf die Anlegeransprüche noch zurückgewiesen hatte, wurden damit aufgehoben. Damit müssen die Vorstände der Steward & Spencer AG für die von ihrer Gesellschaft verursachten Schäden persönlich gerade stehen.

Die betroffenen Anleger hatten Genussscheine einer Gesellschaft aus der Steward & Spencer-Gruppe erworben. Mit diesem Genussrechtskapital sollten börsennotierte Aktien gewinnbringend gehandelt werden. Nachdem die Finanzaufsichtsbehörde BaFin auf die Steward & Spencer-Gruppe aufmerksam geworden war, änderte diese ihre Anlagestrategie und erwarb nicht börsennotierte Aktien der Steward & Spencer AG selbst. Diese Aktien sind zwischenzeitlich wertlos, die Gesellschaft ist pleite.

 

Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf erkannten in dem Verhalten des Vorstands eine sittenwidrige Schädigung der Anleger, wofür die Vorstandsmitglieder persönlich einzustehen hätten. Dies gilt nach den Ausführungen des Oberlandesgerichts ausdrücklich auch hinsichtlich eines Vorstandsmitglieds, das für sich in Anspruch nahm, an Anlageentscheidungen selbst nicht mitgewirkt, sondern nur organisatorische Aufgaben übernommen zu haben. Auf eine nur formelle Position als Gesellschaftsorgan kann sich ein Vorstandsmitglied aber nicht zurückziehen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Wieder einmal zeigte sich, dass Anleger einen langen Atem brauchen, um zu ihrem Recht zu kommen. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz noch verworfen, so dass dessen Urteile in der Berufungsinstanz erfolgreich angegriffen werden konnten. Dass sich dieser Schritt gelohnt hat, zeigen die nun ergangenen Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

 

Quelle: eigene Recherche

 

28. Dezember 2012 (Rechtsanwalt Daniel Vos)

 

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