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VIP Medienfonds 3 und 4: Fondschefs Andreas Schmid und Andreas Grosch wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Schmid muss für sechs Jahre ins Gefängnis, Grosch kam mit zwei Jahre auf Bewährung und einer Geldbuße davon. Strafmildernd berücksichtigten die Münchener Richter der 4. Strafkammer, dass die Angeklagten sich in erster Linie nicht selbst bereicherten und der Schaden für den Fiskus begrenzt ist: Die Finanzämter werden sich die Steuern bei tausenden von Anlegern zurückholen.

Die Fondschefs hatten für die Filmfinanzierungsfonds Gelder in dreistelliger Millionenhöhe bei den Anlegern eingesammelt. Diese flossen entgegen der Prospektierung nicht in Filmproduktionen, sondern nach Ansicht des Gerichts überwiegend auf Bankkonten, wo sie wie Festgeld verzinst wurden. Bei den Steuererklärungen hätten beide Fondsmanager wissentlich falsche Angaben gemacht.

 

Nach Medienberichten will die Verteidigung von Schmid Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Sie sieht in dem Strafurteil die steuerlichen Komponenten nicht ausreichend gewürdigt und ebenfalls nicht die Rolle der Berater der Filmfonds. Bis zur endgültigen Entscheidung kommt Schmid nur gegen eine Kaution von 4 Millionen Euro auf freien Fuß.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Für zivilrechtliche Ansprüche gegen die Fondsmanager ergibt sich jetzt ein Beweisvorteil für die Anleger. Allerdings steht den Geldgebern nur noch ein enges Zeitfenster zur Verfügung. Ansprüche aus Prospekthaftung verjähren innerhalb von drei Jahren ab Beitrittserklärung – siehe hierzu auch unser Mandantenmagazin „kapitalrechtinfo“ Ausgabe 01/2006.

 

Möglicherweise bestehen Ansprüche aus „uneigentlicher Prospekthaftung“, die in drei Jahren ab Kenntnis vom Schaden verjähren. Diese Kenntnis ist spätestens mit Zugang der Steuernachforderungen von den Finanzämtern gegeben. Inwieweit sich ein Vorgehen gegen die Manager wirtschaftlich lohnt, wird sich zeigen.

 

Sinnvoller kann es unter diesem Aspekt sein, Ansprüche gegen die beteiligten Banken zu stellen.  Die Richter befanden schon die Konzeption des VIP 3 für „unsauber“.

 

Quelle: Handelsblatt online, 13. November 2007

 

13.11.2007 (Jutta Krause)

 

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