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Viventis Consulting AG: Lebensversicherungsverkauf ohne Gegenleistung Die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat den Geschäftsbetrieb der Viventis Consulting AG eingestellt. Seit dem warten Anleger auf die von dem Rechtsanwalt und Notar Dominik A. Schwerzmann angekündigten Erlöse aus der Verwertung des Anlagevermögens. Ankauf von Lebensversicherungen
Kapitallebensversicherungen sollen nicht nur Versicherungsschutz bieten, sondern auch eine ordentliche Überschussbeteiligung abwerfen. Wurde diese Hoffnung enttäuscht, versprach die Viventis Consulting AG mit Sitz in der Schweiz Abhilfe.
Die Viventis Consulting AG bot ihren Anlegern an, laufende Lebensversicherungsverträge anzukaufen. Der Kaufpreis sollte in Immobilienpfandbriefe investiert werden, um bei geringen Risiken eine attraktive Rendite zu erzielen. Rechtsanwalt und Notar Dominik A. Schwerzmann mit Sitz in Zug (Schweiz) sollte die Anlage als Treuhänder überwachen.
Viventis Consulting AG in Konkurs
Auch auf teils nachdrückliche Aufforderung erhielten die Anleger aber weder einen Verkaufsprospekt, noch irgendwelche Immobilienpfandbriefe. Stattdessen wurden sie mit einem nichtssagenden „Beteiligungszertifikat“ abgespeist.
Zu Beginn des Jahres 2010 teilte der Treuhänder Schwerzmann mit, das die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) den Geschäftsbetrieb der Viventis Consulting AG eingestellt habe. Am 19. April 2010 wurde das Konkursverfahren eröffnet. Der Treuhänder Schwerzmann vertröstet die Anleger seit dem hinsichtlich des aus der Verwertung der Immobilien zu erzielenden Erlöses.
STELLUGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Nachdem ein Konkursverfahren hinsichtlich der Viventis Consulting AG eröffnet wurde, sind die Aussichten gering, das angelegte Kapital von dieser vollständig zurück zu erhalten. Es erscheint allerdings nicht fernliegend, dass der Treuhänder, Rechtsanwalt und Notar Schwerzmann, seine Pflichten gegenüber den Anlegern verletzt hat und diesen zum Schadensersatz verpflichtet ist. Hierfür spricht, dass die Anlegergelder nach Auskunft des zuständigen Beitreibungsamts (vergleichbar einem Insolvenzgericht) nur an ihn weitergeleitet wurden, die Anlage also nicht durch die Viventis Consulting AG selbst stattfand.
Die Kanzlei Göddecke steht sowohl mit der FINMA als auch mit dem zuständigen Beitreibungsamt Nidwalden (Zug) in Kontakt und nimmt den Treuhänder auf Schadensersatz in Anspruch.
Quelle: eigener Bericht nach Recherche
12. Januar 2011 (Rechtsanwalt Daniel Vos)
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