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Vorfälligkeitsentschädigung: VR-Bank München Land eG verzichtet auf fast  € 13.000,00

Erst kündigte die Bank das Darlehen und dann forderte sie noch eine Vorfälligkeitsentschädigung von etwa 15 % des restlichen Kreditbetrages. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Darlehensvertrag noch erfolgreich widerrufen werden konnte. Die Entschädigungsforderung der Bank sank mit dem Widerruf komplett in sich zusammen.

„Entgegenkommender Weise sind wir bereit, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, auf den Betrag in Höhe von € 12.951,17 zu verzichten, ...“  Dieser Satz in dem Schreiben der Bank löste bei den ehemaligen Kreditnehmern Freude aus, weil hiermit feststand, dass die Bank vollständig auf die ursprünglich erhobene Forderung wegen der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens verzichtete.

 

Bereits 1990 hatten die Kreditnehmer ihren Hauswunsch durch eine 100 % Finanzierung mit einer Zinsfestvereinbarung über 10 Jahre verwirklicht. Das Besondere daran war, dass die Verhandlungen über die Finanzierung und der Abschluss des Darlehensvertrages ausschließlich in den vier Wänden der Kreditnehmer stattfanden. Der abgeschlossene Vertrag konnte selbst im Jahre 2005 noch widerrufen werden, weil er – und im übrigen auch der Verlängerungsvertrag aus dem Jahre 2000 – keine Belehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz aufwies. Solche Belehrungen waren vor dem Jahre 2002 in den allermeisten Formularverträgen der Banken nicht enthalten.

 

Nachdem der Widerruf ausgesprochen worden war, brach auch das ehemals vertraglich vereinbarte Recht der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zusammen und ohne ein aufwändiges Gerichtsverfahren zu führen, erklärte die Bank den vollständigen Verzicht ihrer Forderung.

 

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Kreditnehmer, die die jetzt günstigeren Zinsen nutzen wollen, sollten ihre Kreditverträge mit Festzinsvereinbarung überprüfen lassen, ob der Ausstieg ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist.

 

Sollte sich darüber hinaus der Europäische Gerichtshof in dem zur Zeit laufenden Verfahren dazu durchringen, dem Antrag des Generalanwalts nachzukommen, könnten sich noch weitere sehr deutliche „Vergünstigungen“ für Kreditnehmer ergeben.

 

In diesem Zusammenhang empfehlen wir noch folgenden Artikel zur Lektüre:

 

:: Europäischer Gerichtshof: Generalanwalt Leger gibt Anlegern zumindest einen Teilerfolg!

 

22. August 2005 (HG)

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